Hartz IV-Neuorganisation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mit Urteil vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II zur verfassungswidrigen Mischverwaltung erklärt. Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Landkreise zur Übertragung ihrer Wahrnehmungskompetenzen nach diesem Gesetz auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit verletzt die Gebietskörperschaften in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt überdies gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2010, bleibt die Norm jedoch anwendbar.