Hartz IV-Neuorganisation
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Mit
Urteil
vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften
nach § 44b SGB II zur verfassungswidrigen Mischverwaltung erklärt.
Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Landkreise zur Übertragung
ihrer Wahrnehmungskompetenzen nach diesem Gesetz auf die Arbeitsgemeinschaften
und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und
der Bundesagentur für Arbeit verletzt die Gebietskörperschaften
in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt
überdies gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Bis zu einer
gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2010, bleibt die
Norm jedoch anwendbar.
DLT-Hauptgeschäftsführer
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Interview mit der
Tageszeitung „Stuttgarter Nachrichten“ vom 10. März
2008 „Das
Vorgehen ist rechtsstaatswidrig“
DLT-Hauptgeschäftsführer
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Interview mit dem
WDR 5 Morgenecho vom 24.5.2007 BVerfG
verhandelt Klage der Kommunen (PDF-Datei)