Kommunalrelevante
Förderprogramme
der Europäischen Union
Für
den Zeitraum 2007 bis 2013 hat für die Europäische Union (EU) eine
neue Förderperiode begonnen. Im Rahmen der Planungen wurden einige alte
Förderprogramme neu aufgelegt, zusammengefasst oder neue Programme eingeführt.
Neben den Strukturfonds,
dem Hauptfinanzierungsinstrument der EU im Bereich Regionalpolitik, gibt es
eine Vielzahl von Gemeinschaftsinitiativen
zu bestimmten Politikbereichen. Viele dieser Finanzierungsinstrumente wenden
sich u.a. an kommunale Gebietskörperschaften.
Im Folgenden werden die kommunalrelevanten Förderprogramme zusammengestellt.
Zu jedem Förderprogramm werden die Ziele des Programms, mögliche förderfähige
Maßnahmen und die entsprechenden Förderbedingungen aufgeführt.
Zudem sind jeweils Links zu den rechtlichen Grundlagen des Programms, den Verordnungstexten,
ggf. Leitlinien oder Strategieplänen sowie Informationen zu nationalen
und europäischen Kontaktstellen aufgenommen.
Zum Inhalt im Einzelnen:
Strukturfonds
Die Strukturfonds sind das Finanzierungsinstrument der EU mit dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes und der Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft. Für die neue Förderperiode sind drei Strukturfonds vorgesehen:
Kohäsionsfonds
Umfang der Fördermittel
Für die neue Förderperiode 2007–2013 sind insgesamt 308 Mrd. EUR vorgesehen. Deutschland wird 23,5 Mrd. EUR erhalten. Es sollen insbesondere regionale Wachstums-programme gefördert und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden.
Förderbedürftigkeit
Durch die Strukturfonds werden nur Regionen gefördert, die zuvor von der EU als förderwürdiges Zielgebiet eingestuft worden sind. Diese Förderwürdigkeit wird auf Grundlage einer Entscheidung der Kommission festgestellt, die eine Einstufung in eines der drei Zielgebiete vornimmt. Mittel aus dem Kohäsionsfonds können z.B. nur Mitgliedstaaten mit einem Bruttoinlandseinkommen (BNE) von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts erhalten, weshalb Deutschland keine Fördermittel aus diesem Fonds erhalten wird.
Die finanziellen Ressourcen, Ziele und Zuteilungsverfahren für die Förderung sind in einer allgemeinen Verordnung festgelegt.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00250078.pdf
Zusätzlich dazu gibt es für jeden Fonds eine eigene Verordnung (siehe dort). Vor diesem Hintergrund erarbeiten die Mitgliedstaaten einzelstaatliche strategische Rahmenpläne sowie nationale und regionale operationelle Programme, die sich zudem an den Vorgaben der strategischen Kohäsionsrichtlinien für den Zeitraum 2007 bis 2013 orientieren sollen.
Weiterhin wurde für die neue Förderperiode durch eine Verordnung ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) eingerichtet.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00190024.pdf
Das mit diesem neuen Rechtsinstrument verfolgte Ziel besteht in der Erleichterung der grenzüberschreitenden, transnationalen und/oder interregionalen Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden. Diese sind dann mit einer eigenen, für die Durchführung von grenzüberschreitenden Kooperationsprogrammen erforderlichen, Rechtspersönlichkeit ausge-stattet und stützen sich auf eine Vereinbarung zwischen den beteiligten nationalen, regionalen, lokalen und sonstigen öffentlichen Behörden. Ein offizielles, bi- oder multilaterales Abkommen ist somit nicht mehr erforderlich. Dem EVTZ liegt der Gedanke zugrunde, jegliche Diskriminierung aufgrund bestehender Grenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit zweier Behörden, zwischen denen eine nationalstaatliche Grenze verläuft, soll also ebenso einfach sein wie für zwei Behörden desselben Mitgliedstaats.
Die Mittel der Strukturfonds werden je nach Bedürftigkeit auf die drei verschiedenen Zielgebiete verteilt:
Ziel 1: Konvergenz (ESF, EFRE, Kohäsionsfonds)
Dieses Ziel betrifft die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand (251,1 Mrd. EUR für dieses Ziel, 81,5% des Gesamtbetrags an Fördermitteln), deren BIP niedriger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts ist. Eine Ausnahme gilt hier für solche Regionen, deren BIP nur aufgrund des statistischen Effekts der erweiterten EU geringfügig über diesem Schwellenwert (Phasing-out-Regionen) liegt. Konvergenz soll erzielt werden durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in physische Ressourcen und Humanressourcen, die Entwicklung der Innovation und der Wissensgesellschaft, die Förderung der Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie eine effiziente öffentliche Verwaltung.
Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF, EFRE)
Regionen, die nicht unter das Konvergenzziel fallen (49,1 Mrd. EUR für dieses Ziel, 15,95% des Gesamtbetrags an Fördermitteln) sowie Regionen, die besondere finanzielle Zuweisungen aufgrund ihres früheren Status als Ziel-1-Region (Phasing-in-Regionen) erhalten, werden durch Ziel 2 erfasst. Dieses soll erreicht werden durch: Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmer-geistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten.
Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit (EFRE)
Dieses Ziel betrifft grenzübergreifende Regionen (7,7 Mrd. EUR für dieses Ziel, 2,5 % des Gesamtbetrags an Fördermitteln) und soll die grenzübergreifende Zusammen-arbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen und die transnationale Zusammenarbeit zur integrierten Raumentwicklung stärken sowie zu einem Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch beitragen.
Informationsquellen
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/2007/osc/l_29120061021de00110032.pdf
(strategische Leitlinien Kohäsion)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_055/l_05520060225de00200029.pdf
(strategische Leitlinien ländlicher Raum)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Ziele
Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes durch Ausgleich der wichtig-sten regionalen Ungleichgewichte
Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionalwirtschaften an das Niveau der EU
Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung und der rückständigen Gebiete
Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit
Förderfähige Maßnahmen
produktive Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze bei-tragen
Investitionen in Infrastruktur
Unterstützung von Unternehmen und Dienstleistungen für Unternehmen
Schaffung und der Ausbau von Finanzierungsinstrumenten (Fonds, zinsverbilligte Darlehen)
Vernetzung, die Zusammenarbeit sowie der Erfahrungsaustausch zwischen Regionen, Städten und relevanten Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und dem Umweltbereich
Förderprioritäten
Die förderfähigen Maßnahmen müssen den Charakteristika der drei Zielkriterien entsprechen. Dabei liegen Finanzierungsschwerpunkte in den folgenden Bereichen:
Ziel 1: Konvergenz
Forschung und
technologische Entwicklung (FTE)
Förderung von Innovation und unternehmerischer Initiative
Informationsgesellschaft
Ausbau und Entwicklung von Kommunikations- und Informationsinfrastruktur,
Bereitstellung lokaler Dienste, Unterstützung von KMU)
lokale Entwicklungsinitiativen
und Unterstützung von Strukturen für lokale Dienstleistungseinrichtungen
(Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen)
Umwelt
Investitionen in Wasser- und Abwasserbewirtschaftung und Luftqualität,
Sanierungsmaßnahmen, Förderung von Artenvielfalt
Risikovermeidung
Durchführung von Plänen zur Vermeidung und Bewältigung
von naturbedingten und technologischen Risiken
Tourismus und
Kultur
Schutz und Aufwertung des Naturerbes, Entwicklung nachhaltiger Tourismus-Modelle,
Verbesserung des Tourismusangebots durch neue Dienstleistungen, Schutz
des Kulturerbes, Ausbau der kulturellen Infrastruktur, Verbesserung
des Kulturangebots durch neue Dienstleistungen
Verkehr
Ausbau transeuropäischer Verkehrsnetze, Strategien zur Förderung
eines umweltfreundlichen Verkehrs
Energie
Ausbau der transeuropäischen Netze, Verbesserung der Energieeffizienz
und Entwicklung erneuerbarer Energie
Bildung
Förderung beruflicher Bildung zur Steigerung der Attraktivität
und Lebensqualität der Regionen
Gesundheitswesen
Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Verbesserung der
Lebensqualität
Ziel 2: regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Innovation und
wissensbasierte Wirtschaft
Förderung von branchen- und technologiespezifischen Kompetenzzentren,
Entwicklung einer Technologievorausschau und eines Benchmarkings für
Innovations-förderungsmaßnahmen, Unterstützung von Unternehmensnetzwerken
und Clustern, Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Bildungs-
und Forschungseinrichtungen, Schaffung von Finanzierungsinstrumenten und
Gründerzentren
Umwelt und Risikoverhütung
Sanierungsmaßnahmen für verödete Flächen, Förderung
von Artenvielfalt und Naturschutz, Anreize für die Erzeugung erneuerbarer
Energien, Förderung eines umweltverträglichen öffentlichen
Personenverkehrs, Entwicklung von Plänen gegen natürliche und
technologische Risiken, Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes
Zugang zur Verkehrs-
und Telekommunikationsdiensten
Verbesserung der Verbindung zu transeuropäischen Verkehrsnetzen,
Eisenbahn-knotenpunkten, Flughäfen und Häfen, zu multimodalen
Plattformen, Binnen-wasserwegen und Kurzstreckenseewegen, Förderung
des Zugangs von KMU zu Informations- und Kommunikationsdienst
Ziel 3: europäische territoriale Zusammenarbeit
Strategien
zur grenzübergreifenden, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Tätigkeit
Förderung der unternehmerischen Initiative, gemeinsamer
Schutz und Bewirtschaftung des natürlichen und kulturellen Erbes,
Kooperation zwischen städtischen und ländlichen Gebieten,
Verringerung der Isolation von Verkehrs-, Informations- und Kommunikationsnetzen,
Abwasser-, Energie- und Abfall-entsorgungssystemen
transnationale
Zusammenarbeit zwischen maritimen Regionen
Schaffung
und Ausbau von Wissenschafts- und Technologiezentren, Kooperation von
Unternehmen mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Förderung
des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen, Schutz von
Fluss-einzugsgebieten, Meeresressourcen und Küstengebieten, Schutz
vor natürlichen und technologischen Risiken, Verbesserung des Zugangs
zu Verkehrs- und Tele-kommunikationsdienstleistungen, Förderung
der nachhaltigen Stadtentwicklung
Verstärkung
der Wirksamkeit der Regionalpolitik
Erfahrungsaustausch,
Studien und Erhebungen von Daten und Beobachtung und Analyse von Entwicklungstendenzen
in der Gemeinschaft
Förderbedingungen
Mittelverteilung aus dem EFRE richtet sich nach der Einteilung in die Zielgebiete
letztlich sind Mitgliedsstaaten selbst Antragssteller, da die Mittel über die Mitgliedstaaten verwaltet werden (in Deutschland Bund und Länder) und in Kombination mit nationalen Fördermitteln im Rahmen von Bundes- und Landesförderprogrammen vergeben werden
Reichweite und Dauer der einzelnen Projekte werden durch nationale und regionale Vorgaben bestimmt
genauere Förderbedingungen und Informationen zur Antragsstellung erfragen Sie am besten in den entsprechenden Ministerien Ihrer Bundesländer (Wirtschaftsministerium)
Informationsquellen
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF trägt durch die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und durch die Förderung von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu den Prioritäten der Gemeinschaft im Hinblick auf die Stärkung des wirtschaft-lichen und sozialen Zusammenhalts bei.
Zu diesem Zweck unterstützt er die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Voll-beschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere auch durch einen Zugang benachteiligter Menschen zur Beschäftigung, und die Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung.
Ziele
Vollbeschäftigung
Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmer zur Bewältigung des wirtschaftlichen Wandel
Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Arbeitssuchenden zum Arbeitsmarkt, Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Förderung eines längeren Arbeitslebens
Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen und Bekämpfung von Diskriminierung
Investitionen in Humankapital
Stärkung von Kapazitäten und Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtssetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln
Förderbedingungen
Antragssteller sind die Mitgliedsstaaten selbst. Die Mittel werden über die Mitgliedstaaten (Bund und Länder) in Kombination mit nationalen Fördermitteln im Rahmen von Bundes- und Landesförderprogrammen für nationale Maßnahmen vergeben.
Reichweite und Dauer der Projekte werden durch nationale und regionale Vorgaben bestimmt.
Besonderer Wert wird auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gelegt. Spezielle Maßnahmen für Frauen gehen einher mit einem soliden Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter, um die Erwerbsbeteiligung sowie das berufliche Weiterkommen von Frauen zu erleichtern.
Genauere Förderbedingungen und Informationen zur Antragsstellung sind in den entsprechenden Ministerien Ihrer Bundesländer zu erfragen.
Informationsquellen
Gemeinschaftsinitiativen
Neben der Strukturförderung durch die EU existiert eine Vielzahl von Gemeinschaftsinitiativen, die auch Aktionsprogramme genannt werden. Dabei handelt es sich um spezielle Förderprogramme aus den einzelnen Politikbereichen der EU. Insgesamt gibt es über 200 Einzelprogramme, von denen allerdings nicht alle von Kommunen in Anspruch genommen werden können. Vielmehr wird für jedes Förderprogramm die Förderfähigkeit der Antragsteller durch Verordnung im Einzelnen festgelegt.
Zuständige
Behörde für die Beantragung der Fördergelder
Die in dieser Zusammenstellung genannten Informationsquellen
sind die bei der EU-Kommission zuständigen Generaldirektionen des jeweiligen
Politikbereichs (z.B. Soziales und Beschäftigung, Bildung und Kultur, etc.).
Weitere Informationen sind oftmals auf der Internet-Seite des entsprechenden
Landesministeriums erhältlich oder können bei den Landes-vertretungen
des jeweiligen Bundeslandes bei der EU erfragt werden.
Antragsverfahren
Die Aktionsprogramme haben eine Laufzeit von mehreren Jahren. In der Regel
entspricht die Laufzeit der Programme der Geltungsdauer der „Finanziellen
Vorausschau“, die aktuell für den Zeitraum 2007 bis 2013 verabschiedet
worden ist.
Obwohl das Gesamtbudget der einzelnen Aktionsprogramme für mehrere Jahre festgelegt wird, erfolgt die Mittelvergabe durch Antragsverfahren aufgrund von Ausschreibungen. Diese Ausschreibungen gewähren meist nur eine knapp bemessene Frist zur Einreichung von Projektanträgen. Auf der Internet-Seite der für das Projekt zuständigen Generaldirektion sind dann jeweils die aktuellen Ausschreibungstermine- und fristen eingestellt („Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen“). Dort findet man auch weitere Informationen zum Ablauf der Beantragung von Fördermitteln und Antragsformulare. Eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten befindet sich unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/grants/index_de.htm
Über Links sind dort auch die jeweiligen Ausschreibungen einzusehen. Bei dem jeweiligen Programm wird nochmals gesondert auf das Internet-Angebot mit den Ausschreibungsfristen hingewiesen. Zu beachten ist weiterhin, dass in den einzelnen Ausschreibungen oftmals die Förderkriterien der jeweiligen Gemeinschaftsinitiative noch einmal konkretisiert werden. Für den Antragssteller ist es daher wichtig, jeweils die aktuelle Ausschreibung zu kennen, da innerhalb des Mehrjahresprogramms durch die Vielzahl an Ausschreibung unterschiedliche Schwer-punkte gesetzt werden können.
Förderbedingungen
Ein Großteil der europäischen Aktionsprogramme hat die Zusammenarbeit von einem oder mehreren Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung und zielt somit auf einen europäischen Mehrwert des Projekts. Konkret heißt das, dass die Projekte nur durch Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. Dafür bietet sich oft eine bereits bestehende Kommunalpartnerschaft an, die so weiter intensiviert und gefördert werden kann. Die durch die Projekte hervorgebrachten Ergebnisse sollen der Allgemeinheit zugänglich sein, so dass in anderen Regionen der EU von den jeweiligen Projektansätzen profitiert werden kann.
Die Fördermittel der EU sind stets projektgebunden und können nur für konkret bestimmbare Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin stellt die Förderung durch ein Aktionsprogramm der EU nie eine Vollfinanzierung des Projekts dar. Es bleibt zwingend ein Eigenanteil (Kofinanzierung) zu erbringen, der oftmals bei 50% der Gesamtkosten liegt, zum Teil aber auch erheblich abweichen kann.
Die hier vorgestellten Programme nennen in der Regel kommunale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Gemeinden, Kommunalverbände) als Antragsberechtigte. Darüber hinaus werden auch Programme vorgestellt, durch die die kommunalen Gebietskörperschaften zwar nicht direkt Fördergelder erhalten können, aber von denen in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen profitieren können. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese Einrichtungen initiativ über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren.
Beschäftigung und Soziales
Die Gemeinschaftsinitiative PROGRESS ist ein integriertes Rahmenprogramm, das die vier vorangegangenen Aktionsprogramme (Bekämpfung von Diskriminierung, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Anreize für mehr Beschäftigung) zu einem einzigen Programm zusammenfasst. Das Programm ergänzt die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), indem Maßnahmen finanziert werden, die zu einem besseren Verständnis der Ursachen und Probleme von Arbeitslosigkeit führen, um diese gezielter bekämpfen zu können.
Ziele
Förderfähige Maßnahmen
Analytische Aktivitäten
Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung
Unterstützung der Hauptakteure
Das Programm sieht für die Maßnahmen fünf Teilbereiche vor:
Diesen Förderbereichen entsprechend werden Maßnahmen gefördert, die Folgendes unterstützen:
Förderberechtigte
Förderbedingungen
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_315/l_31520061115de00010008.pdf
Informationen
von der Europäischen Kommission (Beschäftigung und Soziales)
http://ec.europa.eu/employment_social/progress/index_de.html
Antragsfristen
http://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/index_calls_de.cfm
Kultur und Medien
Für den Bereich Kultur und Medien wird es ab 2007 drei Programme geben. Das sind zunächst ein Programm für den Bereich Kultur und für den Bereich Medien, sowie das Programm "Bürgerinnen und Bürger für Europa", mit der die aktive Unionsbürgerschaft gefördert werden soll.
Kultur 2007
Mit dem Programm soll die Zusammenarbeit der europäischen Kulturakteure verbessert werden. Gefördert werden (langjährige) Kooperationsprojekte. Weiterhin werden auf europäischer Ebene tätige Netze unterstützt und die Analyse und Informationssammlung sowie –verbreitung im Kulturbereich gefördert. Dabei ist die grenzübergreifende Dimension dieser Projekte wichtig, um die Mobilität der Kulturschaffenden zu verbessern und eine weitreichende Verbreitung europäischer Kunstwerke zu fördern. Ein weiteres Ziel ist der interkulturelle Dialog. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere Informationsquellen finden Sie hier.
Medien 2007
Der audiovisuelle (AV) Sektor (Rundfunk, Fernsehen, Kino, Internet) ist ein wichtiges Instrument für die Vermittlung und Entfaltung europäischer kultureller Werte und die Herausbildung einer europäischen Identität. Die Verbreitung europäischer AV-Werke soll dazu beitragen, den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die europäischen Kulturen zu stärken. Mit MEDIA 2007 wird die Weiterführung der bisherigen Förderprogramme für den AV-Sektor MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung bezweckt. Dabei sind die Inhalte ähnlich geblieben. Das Programm deckt Fördermaßnahmen von Qualifikationserwerb, Produktions-entwicklung, Vertrieb und Ausstrahlung sowie Werbung und Vermarktung ab. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere In-formationsquellen finden Sie hier.
Bürgerinnen und Bürger für Europa
Das Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, damit sie in ihrem europäischen Umfeld zusammenkommen, gemeinsam handeln und ihre eigenen Ideen entwickeln können.
Konkret werden damit Städtepartnerschaften und Bürgerbegegnungen finanziert, sowie Forschungseinrichtungen und Bürgersorganisationen gefördert, die sich mit europäischen Themen befassen. Weiterhin werden Studien und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gefördert, die das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, Geschichte und Werte der EU bewusst machen, den interkulturellen Dialog verbessern und eine europäische Identität stiften. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere Informationsquellen finden Sie hier.

Kultur 2007 (400 Mio. EUR)
Ziele
Unterstützung der grenzübergreifenden Mobilität von Kulturakteuren
Unterstützung der grenzübergreifenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen
Förderung des interkulturellen Dialogs
Förderfähige Maßnahmen
Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte
Mehrjährige Kooperationsprojekte
Hier werden tragfähige und strukturierte Kooperationsprojekte für kulturelle Zusammen-arbeit in der Anfangs- und Aufbauphase gefördert, um die besondere Qualität und Sachkenntnis der Kulturakteure in ganz Europa zusammenzuführen. Die Projekte müssen mindestens ein Ziel des Programms verfolgen, können aber bereichsspezifisch oder -übergreifend sein. Es müssen mindestens sechs Akteure aus sechs ver-schiedenen Ländern beteiligt sein.Kooperationsprojekte
Kooperationen im Bereich Kultur werden gefördert, wenn sie zwischen mindestens drei Akteuren aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen, wobei auf Kreativität und Innovation besonderer Wert gelegt wird. Vorrangig förderungsfähig sind Projekte, die neue Kooperationsmöglichkeiten erproben, mit dem Ziel, diese langfristig auszubauen.Sondermaßnahmen
Die hier geförderten Projekte müssen breit angelegt sein und bei den Bürgern Europas auf breite Resonanz stoßen. Das Gefühl der Zugehörigkeit zur EU-Gemeinschaft soll ge-stärkt werden und das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten sowie für den interkulturellen und internationalen Dialog soll gefördert werden (z.B. durch Kultur-Preisverleihungen oder Kooperationsprojekte mit Drittländern und internationalen Organisationen).Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf EU-Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Einrichtungen werden dann gefördert, wenn Ihre Aktivitäten den folgenden Arten kultureller Zusammenarbeit dienen:
- Wahrnehmung von Aufgaben der Vertretung auf Gemeinschaftsebene
- Sammeln oder Verbreiten von Informationen
- Vernetzung von Kultureinrichtungen
- Mitwirkung an der Durchführung kultureller Kooperationsprojekte
- Ausübung der Rolle eines "Kulturbotschafters"
Aktionsbereich 3: Unterstützung von Analysen und Informationssammlung und Informationsverbreitung
- Unterstützung von Kulturkontaktstellen
Nationale Kulturkontaktstellen treten für das Programm ein und erleichtern den Zugang zum Programm, indem sie über das Programm informieren und Initiativen zur Teilnahme am Projekt starten sowie zur eigenen Vernetzung beitragen und Verbindung mit anderen Kulturfördereinrichtungen der Mitgliedstaaten beitragen.
- Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
Hierunter fällt die Durchführung von Studien und Analysen im Bereich der europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen und der Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik. Weiterhin sind die Sammlung von Vergleichsdaten zur Mobilität von Kulturschaffenden, die Verbreitung künstlerischer und kultureller Werke und die Stärkung des interkulturellen Dialogs förderfähig.
- Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung und von Maßnahmen zur Maximierung der Wirkungen der Projekte im Bereich der kulturellen Zu-sammenarbeit
Gefördert werden hier die Verbreitung von Informationen über das Programm, aber auch die europaweite kulturelle Zusammenarbeit im weiteren Sinne, u.a. durch die Entwick-lung eines Internet-Tools für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.
Förderbedingungen
Für die einzelnen Aktionsbereiche mit ihren Unterpunkten gelten verschiedene Förderbedingungen, die nachfolgend aufgelistet werden:
Aktionsbereich 1: Unterstützung von Netzen
Mehrjährige Kooperationsprojekte
Unterstützung in Höhe von höchstens 50 % der Projektkosten bis maximal 500.000 EUR pro Jahr. Die Unterstützung wird für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren gewährt.Kooperationsprojekte
Förderung bis höchstens 50% der Projektkosten, wobei der Beitrag nicht weniger als 50.000 EUR und nicht mehr als 200.000 EUR betragen darf. Diese Form der Unterstützung wird nur für den Zeitraum von höchstens 24 Monaten gewährt.Sondermaßnahmen
Gemeinschaftsunterstützung erfolgt nur in Höhe von maximal 60% der Projektkosten.
Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Kulturellen
- höchstens 80% der förderfähigen Ausgaben einer Einrichtung, die innerhalb des relevanten Kalenderjahrs anfallen werden übernommen.
Aktionsbereich 3: Analysen, Informationssammlung und -verbreiterung
- die Unterstützung soll dazu beitragen die Menge und Qualität der verfügbaren Informationen und Zahlenangaben zu erhöhen, um Vergleichsdaten zu erhalten.
Die Verwaltung des Programms erfolgt durch die Europäische Kommission, Hilfe bei der Antragsstellung ist aber von einer nationalen Kontaktstelle erhältlich.
Informationsquellen
Nationale Kontaktstelle/Cultural Contact Point
Cultural Contact Point Germany
c/o Kulturpolitische Gesellschaft
Sabine Bornemann
Christine Beckman
Weberstraße 59A - Haus der Kultur
D - 53113 Bonn
Germany
Tel. (49-228) 201 35 27Fax (49-228) 201 35 29
E-mail:
Antragsfristen
Media
2007 (755 Mio.
EUR)
Ziele
die kulturelle Vielfalt und das europäische audiovisuelle Erbe wahren und erschließen
Verbreitung europäischer audiovisueller Werke innerhalb und außerhalb der EU forcieren
Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie stärken
Förderfähige Maßnahmen
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_327/l_32720061124de00120029.pdf
Informationen von
der Europäischen Kommission (Informationsgesellschaft und Medien)
http://ec.europa.eu/information_society/media/overview/2007/index_en.htm
Nationale Kontaktstellen "Mediadesks"
Antragsfristen
Bürgerinnen und Bürger für Europa (215
Mio. EUR)
Ziele
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines stärker zusammenwachsenden Europas geben und so europäische Identität stiften
Förderfähige Maßnahmen
Förderbedingungen
die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (z.B. Betriebskostenzuschuss, aktionsbezogener Zuschuss, Stipendium, Preisverleihung) oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienst-leistungen, wie Organisation von Veranstaltungen, Forschungseinrichtungen Forschungs-arbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente, begleitende Kontrolle und Evaluierung
die Verwaltung des Programms erfolgt direkt durch die Europäische Kommission, an die auch die Förderanträge zu richten sind; über Teilaspekte mit spezifischem kulturellen Bezug (z.B. Gedenkstättenförderung) berät und informiert auch die nationale Kontaktstelle für das Kulturprogramm (siehe Informationsquellen)
Förderberechtigte
Akteure, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern, insbesondere
Informationsquellen
Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates
Informationen von der Europäischen Kommission (Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur)
Nationale Kontaktstelle Cultural Contact Point, c/o Deutscher Kulturrat
Antragsfristen
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding_en.htm
Bildung (6,97
Mrd. EUR)
Im Bereich der Bildung gibt es für die Förderperiode 2007 bis 2013 nun ein "Integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens". Darin gehen sämtliche bisher bestehenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung auf. Die Neustrukturierung wurde vorgenommen, um dem Bedürfnis nach lebenslangem Lernen gerade im Hinblick auf die neuen Herausforderungen von Wissensgesellschaft und demographischem Wandel begegnen zu können und um einen einheitlichen, übersichtlichen und gut strukturierten Förderrahmen zu schaffen. Das integrierte Programm umfasst deshalb vier sektorale Einzelprogramme sowie zwei themenübergreifende und zusammenfassende übergreifende Programme:
Informationsquellen
Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates
Europäische Kommission (Bildung und Kultur)
Antragsfristen
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/call_en.html
Informationen vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (für Erasmus)
http://www.daad.de/de/index.html
Nationale Agentur beim Bildungsinstitut für Berufsbildung (BiBB)
http://www.na-bibb.de/home/index.php
Comenius (Schulbildung)
Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe II Beteiligten ab und richtet sich an die Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten. Bei Schülern und Lehrern soll zudem ein Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und für deren Wert entwickelt werden. Weiterhin sollen die jungen Menschen dabei unterstützt werden, grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln, die für ihre persönliche Entwicklung und eine aktive Bürgerschaft.
Ziele
Verbesserung und Ausbau der Mobilität von Schülern und in der Bildung tätigen Personen
Verbesserung und Ausbau von Schulpartnerschaften
Förderung des Erlernens lebender Fremdsprachen
Förderung der Entwicklung innovativer informations- und kommunikationstechnologie-basierter Inhalte, Dienste, Didaktik und Praxis für lebenslanges Lernen
Verbesserung der Qualität und Ausbau der europ. Dimension der Lehrkräfteausbildung
Verbesserungen bei pädagogischen Ansätzen und bei Schulmanagement
Förderberechtigte
Weitere Informationen
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/overview/comenius_overview.htm
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/comenius/index_en.html
Erasmus (Hochschulbildung)
Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der formalen Hochschulbildung und an der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf tertiärem Niveau Beteiligten ab (einschließlich Doktoratsstudien). Das Programm soll insbesondere die Verwirklichung eines europäischen Hochschulrahmens fördern und den Beitrag der Hochschulbildung und der weiterführenden Berufsbildung zum Innovationsprozess stärken.
Ziele
Intensivierung und Ausbau der multilateralen Zusammenarbeit zwischen Hochschulein-richtungen
Verbesserung der Transparenz und Kompatibilität von in Europa erworbenen Hochschul-abschlüssen und weiterführenden Berufsbildungsqualifikationen
Verbesserung der Qualität und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Hochschul-einrichtungen und Unternehmen
Ermöglichung der Entwicklung innovativer Praxis in der tertiären Bildung und Berufsbildung und ihr Transfer auch von einem Teilnahmeland zu anderen
Unterstützung der Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienste, Didaktik und Praxis für lebenslanges Lernen
Förderberechtigte
Weitere Informationen
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/overview/erasmus_overview.htm
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/erasmus/erasmus_en.html
Leonardo da Vinci (berufliche Bildung)
Das Programm wendet sich an alle an der beruflichen Ausbildung - mit Ausnahme des tertiären Bereichs - beteiligten Personen sowie Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten oder ermöglichen. Insbesondere soll das Programm dazu beitragen, die Anpassung an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie an die Entwicklung des Qualifikationsbedarfs zu gewährleisten.
Ziele
Verbesserung der Qualität und Ausbau der europaweiten Mobilität von Personen, die eine berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung absolvieren
Verbesserung der Qualität und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Organisationen mit Bildungsangeboten, Unternehmen, Sozialpartnern und anderen rele-vanten Stellen in Europa
Ermöglichung der Entwicklung innovativer Praxis im Bereich der Aus- und Weiterbildung, Transfer dieser Verfahren unter den Teilnehmerländern
Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Qualifikationen (hierzu zählen auch durch informelles Lernen erworbene Kenntnisse)
Förderung des Erlernens lebender Sprachen
Unterstützung der Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienste, Didaktik und Praxis für lebenslanges Lernen
Aktionen
Förderberechtigte
Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/leonardo/index_en.html
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/overview/Leonardo_overview.htm
Grundtvig (Erwachsenenbildung)
Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Erwachsenenbildung Be-teiligten ab und wendet sich an Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungs-gänge anbieten oder fördern. Das Programm soll dazu beitragen, die Alterung der Bevölkerung und die dadurch für die Bildung entstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Erwachsenen soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen.
Ziele
Verbesserung der Qualität und des Zugangs zur europaweiten Mobilität
Verbesserung der Qualität und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Erwachsenenbil-dungseinrichtungen
Unterstützung von gesellschaftlich benachteiligten Menschen, um Ihnen alternative Zu-gänge zur Erwachsenenbildung zur ermöglichen
Ermöglichung der Entwicklung innovativer Praxis und Wissenstransfer mit Teilnehmer-ländern
Unterstützung der Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienste und Didaktik
Verbesserung pädagogischer Ansätze und des Managements von Erwachsenen-bildungseinrichtungen
Aktionen
Förderberechtigte
Weitere Informationen
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/overview/grundtvig_overview.htm
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/grundtvig/index_en.html
Querschnittsprogramm (programmübergreifende Maßnahmen)
Das Querschnittsprogramm soll die europäische Zusammenarbeit in Bereichen fördern, die mindestens zwei sektorale Programme betreffen. Zudem soll es zur Förderung der Konvergenz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedsstaaten beitragen.
Ziele
Unterstützung der strategischen Entwicklung von lebenslangem Lernen auf europ. Ebene
Gewährleistung eines angemessenen Angebots an vergleichbaren Daten, Statistiken und Analysen, um die strategische Entwicklung des lebenslangen Lernens zu evaluieren
Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt der Mitgliedsstaaten
Förderung der Entwicklung innovativer, IKT-basierter Inhalte, Dienste, Didaktik und Praxis für lebenslanges Lernen
Präsentation und Anwendung der Ergebnisse des integrierten Programms
Aktionen
Weitere Informationen
Jean Monnet (Förderung der europäischen Integration)
Mit dem Programm Jean Monet werden Einrichtungen und Aktivitäten im Bereich der europäischen Integration gefördert. Das Programm soll zu Lernangeboten, Forschungs-vorhaben und Studien in Bezug auf die europäische Integration anregen. Einrichtungen und Vereinigungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration und der europäischen Perspektive in allgemeiner und beruflicher Bildung beschäftigen, werden gefördert.
Ziele
Förderung von Lehre, Forschung und Diskurs im Studienbereich „Europäische Integration“
Vertiefung der Kenntnisse von akademischen Fachkreisen und Bürgern über die europ. Integration
Unterstützung europ. Einrichtungen, die sich mit europäischer Integration befassen
Unterstützung europ. Vereinigungen und Einrichtungen im Bildungs- und Berufsbildungsbereich
Aktionen
Förderberechtigte
Weitere Informationen
Jugend in Aktion (885 Mio. EUR)
Ziele
Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft junger Menschen
Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz junger Menschen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts
Förderung des gemeinsamen Verständnisses junger Menschen aus verschiedenen Ländern
Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivität junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaften im Jugend-bereich
Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit
Die allgemeinen Ziele ergänzen die Ziele in anderen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens, einschließlich der beruflichen Bildung und des informellen Lernens, sowie in anderen Bereichen wie Kultur, Sport und Beschäftigung.
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Förderbedingungen
Informationsquellen
Europäische Kommission (Bildung und Kultur)
Agentur "Jugend für Europa"
Antragsfristen
Justiz und Inneres
Die EU hat neben dem Europäischen Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (ESPKI oder EPCIP) zur Verbesserung der Justiz- und Innenpolitik drei neue Rahmenprogramme entworfen.
1. Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz (542,9 Mio. €)
Dieses Programm enthält neben dem Teilprogramm Grundrechte und Unionsbürgerschaft zwei weitere Programme, aus denen auch kommunale Gebietskörperschaften Gelder erhalten können.
Mit Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (DAPHNE III) soll weiterhin gegen jegliche Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen präventiv vorgegangen werden. Das Programm Drogenprävention und -aufklärung war ursprünglich mit dem Daphne-Programm verbunden, wird nun aber ein eigenständiges Teilprogramm sein. Das Programm verfolgt das Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch Aufklärung über Drogen und Prävention des Drogenkonsums aufzubauen.
2. Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung von Migrationsströmen (4 Mrd. €)
Das Rahmenprogramm beinhaltet insgesamt vier Fonds, aus denen die Mitgliedstaaten Gelder erhalten sollen. Dies sind der Europäische Flüchtlingsfonds (EFF), der Europäische Rückkehrfonds sowie der Europäische Außengrenzenfonds und der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI). Erstere werden erst ab 2008 Fördermittel vergeben, während die beiden Letztgenannten bereits ab 01.01.2007 angelaufen sind. Für kommunale Gebietskörperschaften ist hauptsächlich der Europäische Flüchtlingsfonds und der Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen von Bedeutung.
Der EFF soll die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen und den sich daraus ergebenden Folgelasten durch Kofinanzierung unterstützen.
Der INTI soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Menschen, die aus anderen Ländern in die EU kommen, zu unterstützten und in die Gesellschaft zu integrieren.
3. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte
Dieses Programm soll die Bürger- und Menschenrechte aller EU-Bürger schützen. Es zielt auf die Förderung der Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung und umfasst die Teilprogramme Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken und Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung. Im Wesentlichen umfassen die beiden Einzelprogramme Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung und der Milderung von Terrorfolgen.
Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP) (3 Mio. EUR)
Ziele
Schutz anschlagsgefährdeter Infrastrukturen (z.B. Verkehrs- und Kommunikationswege, Energieerzeugung, Trinkwasserversorgung, ärztliche Versorgung und Krankenhäuser) durch:
Entwicklung operativer Methoden und Fortbildungsmaßnahmen
Austausch von Erfahrungen und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern (auch über ihre Schutzsysteme) sowie national zwischen den zuständigen Behörden (auch durch informelle Kontaktnetze)
Verbesserung der Beziehungen zwischen Behörden und dem Privatsektor
gemeinsame Nutzung bewährter Praktiken
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Förderbedingungen
Die Maßnahmen werden mit bis zu 85% der förderfähigen Gesamtkosten von der EU finanziert
Informationsquellen
Antragsfristen
zu 1. Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz
Grundrechte und Unionsbürgerschaft (96,5 Mio. EUR)
Ziele
Förderung einer europäischen Gesellschaft, die auf der Achtung der Grundrechte beruht, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, einschließlich der Rechte, die aus dem Unionsbürgerstatus erwachsen, der dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein
Stärkung der Zivilgesellschaft und Förderung eines offenen, transparenten und regel-mäßigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft über die Grundrechte
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Weiterhin können auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge gemeinsame Projekte mit internationalen Organisationen (z.B. Europarat) verfolgt werden, die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen. Voraussetzung ist, dass die Organisation über Kompetenzen im Bereich der Grundrechte verfügt und die für die jeweilige Einrichtung oder geltenden Vorschriften beachtet werden.
Förderbedingungen
Finanzhilfen werden nach Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Form von Betriebskostenzuschüssen und maßnahmenbezogenen Finanzhilfen gewährt
Zielgrupppe
EU-Bürger, Angehörige von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der EU aufhalten, und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung der Ziele dieses Programms einsetzen
Informationsquellen
Verordnungstext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_110/l_11020070427de00330039.pdf
Europäische
Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/rights/funding_rights_en.htm

Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (DAPHNE III)
(116,85 Mio. EUR)
Ziele
Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich mittels Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von Opfern und gefährdeten Gruppen
Unterstützung von NRO’s, Sensibilisierungsmaßnahmen, Konzeption bzw. Ergänzung von Materialien, Verbreitung von Ergebnissen der Vorläuferprogramme und positive Behandlung gewaltgefährdeter Personen
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Öffentliche und private Stellen, die
Förderbedingungen
Zielgruppe
Informationsquellen
Verordnungstext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_173/l_17320070703de00190026.pdf
Europäische
Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.htm
weitere
Informationen
http://www.daphne-toolkit.org/artFiche.asp?art=0000101&lang=DE
Antragsfristen
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.htm
Drogenprävention und -aufklärung (21,35 Mio. EUR)
Ziele
Förderung grenzübergreifender Maßnahmen (multidisziplinäre Netze, Schulungsmaß-nahmen, Studienbesuche, Personalaustausch, Sensibilisierungsmaßnahmen für gesund-heitliche und soziale Probleme des Drogenkonsums)
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Drogen-strategie und der Aktionspläne der EU
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen (lokale Behörden auf der zuständigen Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren) im Bereich der Drogenprävention und der Drogenaufklärung
Förderbedingungen
Zielgruppe
Informationsquellen
Verordnungstext
(Mitteilung der Kommission)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0230de01.pdf
Europäische
Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/drugs/funding_drugs_en.htm
Antragsfristen
zu 2. Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung von Migrationsströmen
Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) (628 Mio. EUR)
Ziel
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Der Fonds fördert u.a. die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden.
Förderbedingungen
Zielgruppe
Informationsquellen
Entscheidung
des Europäischen Parlamentes und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_144/l_14420070606de00010021.pdf
Europäische
Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/refugee/funding_refugee_de.htm
Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/cln_042/nn_566316/DE/Integration/EFF/eff-node.html__nnn=true
Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) (825 Mio. EUR)
Ziele
Förderung der Einführung und Anwendung von Aufnahmeverfahren für Migranten
Beitrag zur Planung und Durchführung von Einführungsprogrammen und -maßnahmen für Drittstaatsangehörige
Förderung der Teilnahme von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Aufnahmelandes und Verbesserung des Dialogs zwischen Gruppen von Drittstaatsangehörigen, der staatlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft
Ausbau der Fähigkeiten der Anbieter von Diensten zur besseren Versorgung von Drittstaats-angehörigen
Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Überwachung und Bewertung der Integrationsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Der Fonds fördert u.a. auch die Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden.
Förderbedingungen
Zielgruppe
Informationsquellen
Entscheidung des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_168/l_16820070628de00180036.pdfEuropäische Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/integration/funding_integration_en.htmBundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/cln_043/nn_566334/DE/Integration/EUFoerderprogramme/eu-foerderprogramme-inhalt.html__nnn=true
zu 3. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte
Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken (140 Mio. EUR)
Ziele
Prävention und der Abwehrbereitschaft
Anregung, Förderung und Unterstützung von Bewertungen der in Bezug auf kritische Infrastrukturen bestehenden Risiken und Bedrohungen (einschließlich Evaluierungen vor Ort) zwecks Erkennung möglicher Ziele von Terroranschlägen und Prüfung der Notwendigkeit, die Sicherheit dieser Ziele zu erhöhen
Förderung und Unterstützung der Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsstandards sowie Austausch von Wissen und Erfahrungen bezüglich des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Folgenbewältigung nach Terroranschlägen
Anregung, Förderung und Unterstützung des Austausches von Fachwissen, Erfahrungen und Technologien zur Bewältigung möglicher Folgen von Terroranschlägen
Anregung, Förderung und Unterstützung der Entwicklung einer einschlägigen Methodik sowie von Notfallplänen
Sicherstellung der zeitnahen Weitergabe von spezifischen Fachkenntnissen zu Terroris-musaspekten über Krisenbewältigungs-, Frühwarn- und Katastrophenschutzmechanismen
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Förderbedingungen
Weiterhin ist eine Förderung von Begleitmaßnahmen vorgesehen, die über die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen soll und bei der die Gemeinschaftsmittel zum Erwerb von Dienstleistungen und Gütern eingesetzt werden. Hierunter fallen unter anderem Ausgaben für Information und Kommunikation, Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung, Prüfung und Be-wertung von Projekten, politischen Maßnahmen, Programmen und Rechtsvorschriften.
Informationsquellen
Vorläufiger Beschlusstext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0124de01.pdf
(Kommissionsmitteilung)
Europäische
Kommission (GD Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/cips/funding_cips_en.htm
Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung (ISEC) (600 Mio. EUR)
Ziele
Förderung und Verbesserung der Abstimmung, Zusammenarbeit und gegenseitigen Kenntnis unter den Strafverfolgungsbehörden und anderen einschlägigen Behörden
Entwicklung und gezielte Förderung horizontaler Methoden und Instrumente zur strategischen Verbrechensverhütung und –Bekämpfung
Förderung und Verbreitung bewährter Praktiken zum Schutz der Opfer/Zeugen krimineller Taten
Förderfähige Maßnahmen
Förderschwerpunkte
Förderberechtigte
Förderbedingungen
Informationsquellen
Beschluss
des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_058/l_05820070224de00070012.pdf
Europäische
Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/isec/funding_isec_en.htm
Antragsfristen
Umwelt und Gesundheit
In diesem Bereich wird es zukünftig zwei Programme geben. Zum einen das Aktionsprogramm für Gesundheit, das das schon bestehende Programm in diesem Bereich fortführt und den Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung fördert, zum anderen das Umweltförderprogramm LIFE+.
1. Aktionsprogramm für Gesundheit
Die Kommission legte im April 2005 einen Vorschlag für ein Förderprogramm vor, dass vorgesehen hätte, die Bereiche Verbraucherschutz und Gesundheit in einem einzigen Aktionsprogramm zusammenzufassen. Nach der ersten Lesung im Parlament hat man sich jedoch dazu entschlossen die beiden Bereiche zu trennen und zwei einzelne Aktionsprogramme zu erstellen. Dies geschah angesichts des endgültigen Beschlusses über den Haushaltsplan 2007-2013 mit der interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006. Der Programmvorschlag vom Mai 2006 trägt insoweit den durch den Haushaltsplan auferlegten Beschränkungen Rechnung. An Haushaltsmitteln stehen 365,6 Mio. EUR zur Verfügung, rund ein Drittel des Betrags, der im Vorschlag vom April 2005 vorgesehen war, weshalb die Maßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz erheblich gestrafft werden mussten. Das Programm soll jetzt die Politiken der Mitgliedsstaaten unterstützten sowie zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit und Sicherheit und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen. Einen spezifischen Aktionsbereich zur Bekämpfung einzelner Krankheiten wie ursprünglich vorgesehen gibt es nicht mehr. Detailliertere Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderberechtigten und weitere Informationsquellen, finden Sie hier.
2. LIFE+
Der Rat und das Europäische Parlament haben am 27. März 2007 im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine Einigung über Detailfragen des Umweltförderungsprogramms Life+ erzielt. Es wurde vereinbart, dass mindestens 78% der Mittel für Projektzuschüsse aufgewendet und die restlichen 22% von der Kommission für Querschnittsmaßnahmen im Umweltbereich (Folgenabschätzungen, Kommunikation, Betriebszuschüsse für NRO’s und Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels usw.) ausgegeben werden. Mindestens 50% der für Projektzuschüsse vorgesehenen Mittel sollen Naturschutz und biologischer Vielfalt zugute kommen.
LIFE+ stellt für die Förderperiode 2007 bis 2013 das einzige Förderinstrument dar, das ausschließlich der Umwelt gewidmet ist. Grundsätzlich sollen die Ziele der Vorgänger-programme im Bereich Umwelt (u.a. LIFE, URBAN, Forest Focus) in einem Programm gebündelt weiterverfolgt werden. LIFE+ soll einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft leisten und dadurch nachhaltige Entwicklung fördern und betrifft alle vier prioritären Bereiche des 6. Umweltaktionsprogramms für die Jahre 2002 bis 2012: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Lebensqualität, Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall sowie die sieben thematischen Strategien des Programms. Detailliertere Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderberechtigten und weitere Informationsquellen, finden Sie hier.
Aktionsprogramm für Gesundheit (365,6 Mio. EUR)
Ziele
besserer Gesundheitsschutz der Bürger
Gesundheitsförderung zur Steigerung von Wohlstand und Solidarität
Schaffung und Verbreitung von Wissen über Gesundheitsthemen
Förderfähige Maßnahmen
b) mehr Sicherheit für Bürger
Gesundheitsförderung zur Steigerung von Wohlstand und Solidarität
b) Förderung einer gesünderen Lebensweise
Schaffung und Verbreitung von Wissen und Gesundheitsfragen
b) Sammlung, Analyse und Verbreitung von Gesundheitsinformationen
Förderbedingungen
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0234de01.pdf
(Kommissionsvorschlag)
Europäische Kommission (Gesundheit und Verbraucherschutz)
Antragsfristen
Nationale Kontaktstelle für Deutschland (National Focal Point)
Dr. Friederike Hoepner-Stamos
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 311 "Koordinierung, Grundsatzfragen, Planung,
Europäische und internationale Fragen"
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Tel: 0049 22899-441-3282
Fax: 0049 22899-441-4931
E-mail: 311@bmg.bund.de

LIFE + (1,854
Mrd. EUR)
Ziele
Das Programm gliedert sich in drei Teilbereiche, von denen besonders der zweite Förderstrang kommunalrelevant ist:
Förderfähige Maßnahmen
Förderbedingungen
Informationsquellen
Verordnungstext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_149/l_14920070609de00010016.pdf
Europäische
Kommission (Umwelt)
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Antragsfristen
Forschung und Innovation
Für die neue Förderperiode wird es im Bereich Forschung und Innovation zwei Rahmenprogramme geben. Zum einen das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das das Vorläuferprogramm fortsetzt, zum anderen das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
1. Siebtes Forschungsrahmenprogramm (RP7)
Das 7. Forschungsrahmenprogramm unterstützt die Entwicklung und Erforschung neuer Technologien in ausgewählten prioritären Gebieten. Es ist auf den Beschäftigungsbedarf und die Wettbewerbsfähigkeit Europas ausgerichtet.
2. Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
Kleinere und mittlere Unternehmen stellen die wichtigste Zielgruppe der EU im Bereich der Förderprogramme dar. Das Rahmenprogramm stellt deshalb auf die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmen ab. Erwerbstätige mit innovativen Ideen sollen ermutigt werden, ihre Vorstellungen in einem eigenen Unternehmen weiterzuentwickeln und in der Praxis zu testen. So können Arbeitsplätze durch Unternehmensgründungen geschaffen werden.
Das CIP soll mit einem Budget von etwa 3,6 Mrd. EUR ausgestattet werden. Dies bedeutet eine Steigerung der jährlichen Ausgaben der Maßnahmen für Wettbewerb und Innovation bis 2013 von 60% im Vergleich zu 2006. Das Rahmenprogramm gliedert sich in drei Unterprogramme:
Unternehmerische Initiative und Innovation (2,17 Mrd. EUR)
In diesem Programm werden Tätigkeitsfelder des bisherigen Mehrjahresprogramms für Unter-nehmen und unternehmerische Initiativen, Maßnahmen zur Steigerung der industriellen Wett-bewerbsfähigkeit, Öko-Innovationen (einschließlich Umwelttechnologien) sowie Teile des ehe-maligen Umweltprogramms LIFE zusammengeführt. Das EIP wird außerdem auf Innovations-fördermaßnahmen aufbauen, die in den vorausgegangenen Forschungsrahmenprogrammen erfolgreich erprobt und weiterentwickelt wurden. Ziel ist es, Unternehmen bei der Innovation zu unterstützen, indem das Programm Zugang zu Kapital bietet: Risiko und Chancen werden mit Privatinvestoren geteilt und Rück- oder Mitbürgschaften für nationale Bürgschafts-fazilitäten werden bereitgestellt. Die Finanzinstrumente werden vom EIF durchgeführt.
Unterstützung der IKT-Politik (728 Mio. EUR)
Mit diesem Programm soll es noch mehr Bürgern der EU ermöglicht werden, neue Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) zu nutzen. Alle Bürger sollen einfach und kostengünstig Zugang zu leistungsfähigen IKT-Techniken erhalten. Das Programm knüpft an die Zielsetzung der Programme e-TEN, Modinis und e-Content an und steht im Einklang mit der neuen integrierten Strategie „i2010 – Die Europäische Informationsgesellschaft“.
Intelligente Energie -Europa (727 Mio. EUR)
Das Programm "Intelligente Energie - Europa" fördert die verstärkte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energiequellen sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Es ist darauf ausgerichtet, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der vereinbarten EU-Strategie und ihren Zielen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung zu beschleunigen, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und unseren Energieverbrauch weiter zu senken.
Informationsquellen
Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00150040.pdf
Europäische
Kommission (Unternehmen und Industrie)
http://ec.europa.eu/enterprise/cip/index_en.htm

Siebtes Forschungsrahmenprogramm (RP7)
(53,2 Mrd.
EUR)
Ziele
Teilprogramm "Zusammenarbeit"
Ziel ist die Förderung weltweiter Zusammenarbeit von Universitäten,
Industrie, Forschungs-zentren und Behörden zum Zwecke der Erlangung
einer Führungsstellung in technologischen und wissenschaftlichen Schlüsselbereichen.
Dies gilt besonders für folgende Gebiete:
Teilprogramm
"Ideen"
Förderung
europaweiten Wettbewerbs und damit Steigerung der Kreativität, Dynamik
und Qualität der Grundlagenforschung. Besonderen Wert wird dabei auf
den Aspekt der "Pionierforschung" gelegt. Gesucht werden innovative
Ideen, die unser Weltverständnis verändern, neue Aussichten auf
den technologischen Fortschritt eröffnen und eventuell sogar Lösungen
für dauerhafte soziale und ökologische Problemstellungen liefern.
Teilprogramm "Menschen"
Hier liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von Humanressourcen. Ziel
ist es, Anreize zu geben die Forscherlaufbahn einzuschlagen und zu durchlaufen
sowie Lücken hinsichtlich Ausbildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung
zu schließen.
Teilprogramm "Kapazitäten"
Forschungs- und Innovationskapazitäten sollen in ganz Europa ausgebaut
werden. Bereits bestehende Rahmenprogramme werden mit einigen wichtigen
Neuheiten (wie z.B. einer neuen Forschungsinfrastruktur, forschungsorientierten
Clustern, der Freisetzung des Forschungspotenzials in abgelegenen Gebieten
und Konvergenzregionen, einer Verbesserung der EU-Politik sowie einer stärkeren
Einbindung und Information der Öffentlichkeit) verknüpft.
Teilprogramm "Kernforschung und Ausbildung"(Euratom)
Maßnahmen
Förderberechtigte
Förderberechtigt sind u.a. Hochschulen, Unternehmen, Forschungszentren und Behörden.
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_412/l_41220061230de00010041.pdf
Europäische Kommission (Forschung)
Antragsfristen

Rahmenprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation
(EIP) (2,17
Mrd. EUR)
Ziele
Den KMU ermöglicht dieses Programm einen einfachen, klaren und raschen Zugang zur EU mit Hilfe der Unterstützungsnetze für Unternehmen, die aus zahlreichen Euro Info Centern (EIC) und Innovation-Relay-Centern (IRC) bestehen. Im Einzelnen werden die folgenden Ziele verfolgt:
finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei der Innovation
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU
Anregung einer unternehmerischen Initiative und Innovationskultur
Europa für Investitionen und Arbeitsplätze attraktiver machen
Maßnahmen
Förderberechtigte
Informationsquellen
Beschluss des Europäischen
Parlamentes und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00150040.pdf
Europäische
Kommission (Unternehmen und Industrie)
http://ec.europa.eu/enterprise/cip/eip_en.htm
Antragsfristen

Programm zur Unterstützung der IKT-Politik (728 Mio. EUR)
Ziele
Ziel des IKT-Programms ist es den neuen, zusammenwachsenden Märkten für elektronische Netze, Medieninhalte und digitale Technologien Impulse zu geben, mögliche Lösungen für die Engpässe zu prüfen, die eine stärkere Verbreitung elektronischer Dienstleistungen in Europa behindern, die Moderniserung von Dienstleistungen der öffentlichen Hand zu fördern, so dass Produktivität und Dienstleistungsqualität steigen.
Maßnahmen
Förderberechtigte
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00150040.pdf
Europäische
Kommission (Unternehmen und Industrie)
http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm
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Programm "Intelligente Energie" Europa" 727
Mio. EUR)
Ziele
Aktionen
Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE):
Förderfähige Maßnahmen
Förderberechtigte
Informationsquellen
Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00150040.pdf
Europäische Kommission (Energie)
Antragsfristen
Nationale Kontaktstelle
Außenhilfe
Für die Umsetzung ihrer Außen-, Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik ab 2007 hat die EU insgesamt 4 Programme geschaffen, mit denen sie die Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten stärken und vertiefen will. Für Kommunen ist besonders das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) interessant. Es soll den EU-Nachbarländern ermöglicht werden, durch politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit an den Politiken der EU teilzunehmen.
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENPI) (11,18 Mrd. EUR)
Ziele
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) sollen zur Stabilisierung und Entwicklung der Regionen und Länder an den Außengrenzen der EU beitragen. Damit soll eine Alternative geschaffen werden, um Partnerländern eine enge Kooperation bis zur Zollunion zu ermöglichen, ohne die direkte Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft vorauszusetzen. Konkret wird die Modernisierung und Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in den Partnerländern nach europäischem Vorbild angestrebt.
Politische Reformen/verbesserte Verwaltungsführung
Förderung des politischen Dialogs und politischer Reformen, Förderung der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei Binnenmarkt und Handel, Stärkung der nationalen Organe und Einrichtungen mit Zuständigkeit für die Umsetzung der entsprechenden Politiken, Förderung und Schutz der Menschenrechte, Unterstützung des DemokratisierungsprozessesUmwelt/nachhaltige Entwicklung
Förderung des Umweltschutzes, verantwortliche Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit (Maßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit)Soziale Entwicklung
Bekämpfung der Armut, Förderung von sozialer Entwicklung und Geschlechtergleichstellung sowie von Beschäftigung und sozialer Sicherheit einschließlich des sozialen Dialogs und der Einhaltung der GewerkschaftsrechteBildung/Forschung
Förderung von Gesundheit, Bildung und Ausbildung; Förderung der Beteiligung an Forschungs- und Innovationsvorhaben der Gemeinschaft; Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Partnerländern im Hochschulbereich und bei der Förderung der Mobilität von Lehrkräften, Wissenschaftlern und StudentenWirtschaft
Förderung der Marktwirtschaft, u.a. Maßnahmen zur Unterstützung des Privatsektors und zur Förderung von Investitionen und Außenhandel, Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Telekommunikation und Verkehr, Teilnahme an Programmen und Agenturen der GemeinschaftJustiz und Inneres
sichere Grenzverwaltung, Förderung der Zusammenarbeit bei Asyl, Migration, Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einschließlich deren Finanzierung, Bekämpfung von Steuerumgehung und –Hinterziehung, Unterstützung in Nachkonfliktsituation, Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene, Konfliktprävention und KatastrophenvorsorgeZivilgesellschaft
Förderung der zivilgesellschaftlichen Entwicklung, Förderung der interkulturellen Verständigung (direkte persönliche Kontakte, Jugendaustausch)grenzübergreifende Zusammenarbeit
Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration, Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der GrenzgebieteMaßnahmen
Programmarten
Förderberechtigte
Förderungsberechtigte Partnerländer
Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Förderation, Syrien, Tunesien, Ukraine
Förderbedingungen
Informationsquellen
Verordnung des Europäischen
Parlamentes und des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00010014.pdf
Europäische Kommission (Außenbeziehungen)
Antragsfristen
Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Regionen
Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sind unterschiedliche Förderprogramme zu einem einheitlichen Finanzierungsinstrument, der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den europäischen Landwirtschaftsfond für die ländliche Entwicklung (ELER) zusammengefasst worden. Dennoch ergeben sich durch das vielschichtige Programmplanungssystem verschiedene Punkte, die in diesem Zusammenhang bekannt sein sollten.
1. ELER-VO und Durchführungsverordnung (EU)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_277/l_27720051021de00010040.pdf (ELER-VO)
2. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft zur Entwicklung des ländlichen Raums (EU)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_055/l_05520060225de00200029.pdf (strategische Leitlinien)
3. Nationaler Strategieplan (Bund)
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751686/SharedDocs/downloads/08-LaendlicheRaeume/Strategiepapier,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Strategiepapier.pdf (nationaler Strategieplan)
4. regionale Entwicklungsprogramme (Bundesländer)
ELER (77,663 Mrd.
EUR, davon 8,113 Mrd. EUR für Deutschland)
Ziele
Förderfähige Maßnahmen
Förderbedingungen
Je nachdem, welchem Scherpunktbereich eine Maßnahme zugeordnet werden kann, ergibt sich ein unterschiedlicher Kofinanzierungs-Anteil seitens der EU:
Informationsquellen
Verordnungstext
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_277/l_27720051021de00010040.pdf
(ELER-VO)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_209/l_20920050811de00010025.pdf (Finanzierung der GAP)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_055/l_05520060225de00200029.pdf (strategische Leitlinien)
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751686/SharedDocs/downloads/08-LaendlicheRaeume/Strategiepapier,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Strategiepapier.pdf (nationaler Strategieplan)
Europäischen Kommission (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung)