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Kommunalrelevante Förderprogramme

der Europäischen Union

 

 

Für den Zeitraum 2007 bis 2013 hat für die Europäische Union (EU) eine neue Förderperiode begonnen. Im Rahmen der Planungen wurden einige alte Förderprogramme neu aufgelegt, zusammengefasst oder neue Programme eingeführt. Neben den Strukturfonds, dem Hauptfinanzierungsinstrument der EU im Bereich Regionalpolitik, gibt es eine Vielzahl von Gemeinschaftsinitiativen zu bestimmten Politikbereichen. Viele dieser Finanzierungsinstrumente wenden sich u.a. an kommunale Gebietskörperschaften.
Im Folgenden werden die kommunalrelevanten Förderprogramme zusammengestellt. Zu jedem Förderprogramm werden die Ziele des Programms, mögliche förderfähige Maßnahmen und die entsprechenden Förderbedingungen aufgeführt. Zudem sind jeweils Links zu den rechtlichen Grundlagen des Programms, den Verordnungstexten, ggf. Leitlinien oder Strategieplänen sowie Informationen zu nationalen und europäischen Kontaktstellen aufgenommen.

Zum Inhalt im Einzelnen:


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Strukturfonds

Die Strukturfonds sind das Finanzierungsinstrument der EU mit dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes und der Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft. Für die neue Förderperiode sind drei Strukturfonds vorgesehen:

 

Umfang der Fördermittel

Für die neue Förderperiode 2007–2013 sind insgesamt 308 Mrd. EUR vorgesehen. Deutschland wird 23,5 Mrd. EUR erhalten. Es sollen insbesondere regionale Wachstums-programme gefördert und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden.

 

Förderbedürftigkeit

Durch die Strukturfonds werden nur Regionen gefördert, die zuvor von der EU als förderwürdiges Zielgebiet eingestuft worden sind. Diese Förderwürdigkeit wird auf Grundlage einer Entscheidung der Kommission festgestellt, die eine Einstufung in eines der drei Zielgebiete vornimmt. Mittel aus dem Kohäsionsfonds können z.B. nur Mitgliedstaaten mit einem Bruttoinlandseinkommen (BNE) von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts erhalten, weshalb Deutschland keine Fördermittel aus diesem Fonds erhalten wird.

Die finanziellen Ressourcen, Ziele und Zuteilungsverfahren für die Förderung sind in einer allgemeinen Verordnung festgelegt.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00250078.pdf

Zusätzlich dazu gibt es für jeden Fonds eine eigene Verordnung (siehe dort). Vor diesem Hintergrund erarbeiten die Mitgliedstaaten einzelstaatliche strategische Rahmenpläne sowie nationale und regionale operationelle Programme, die sich zudem an den Vorgaben der strategischen Kohäsionsrichtlinien für den Zeitraum 2007 bis 2013 orientieren sollen.

Weiterhin wurde für die neue Förderperiode durch eine Verordnung ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) eingerichtet.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00190024.pdf

Das mit diesem neuen Rechtsinstrument verfolgte Ziel besteht in der Erleichterung der grenzüberschreitenden, transnationalen und/oder interregionalen Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden. Diese sind dann mit einer eigenen, für die Durchführung von grenzüberschreitenden Kooperationsprogrammen erforderlichen, Rechtspersönlichkeit ausge-stattet und stützen sich auf eine Vereinbarung zwischen den beteiligten nationalen, regionalen, lokalen und sonstigen öffentlichen Behörden. Ein offizielles, bi- oder multilaterales Abkommen ist somit nicht mehr erforderlich. Dem EVTZ liegt der Gedanke zugrunde, jegliche Diskriminierung aufgrund bestehender Grenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit zweier Behörden, zwischen denen eine nationalstaatliche Grenze verläuft, soll also ebenso einfach sein wie für zwei Behörden desselben Mitgliedstaats.

Die Mittel der Strukturfonds werden je nach Bedürftigkeit auf die drei verschiedenen Zielgebiete verteilt:

Dieses Ziel betrifft die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand (251,1 Mrd. EUR für dieses Ziel, 81,5% des Gesamtbetrags an Fördermitteln), deren BIP niedriger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts ist. Eine Ausnahme gilt hier für solche Regionen, deren BIP nur aufgrund des statistischen Effekts der erweiterten EU geringfügig über diesem Schwellenwert (Phasing-out-Regionen) liegt. Konvergenz soll erzielt werden durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in physische Ressourcen und Humanressourcen, die Entwicklung der Innovation und der Wissensgesellschaft, die Förderung der Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie eine effiziente öffentliche Verwaltung.

Regionen, die nicht unter das Konvergenzziel fallen (49,1 Mrd. EUR für dieses Ziel, 15,95% des Gesamtbetrags an Fördermitteln) sowie Regionen, die besondere finanzielle Zuweisungen aufgrund ihres früheren Status als Ziel-1-Region (Phasing-in-Regionen) erhalten, werden durch Ziel 2 erfasst. Dieses soll erreicht werden durch: Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmer-geistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten.

Dieses Ziel betrifft grenzübergreifende Regionen (7,7 Mrd. EUR für dieses Ziel, 2,5 % des Gesamtbetrags an Fördermitteln) und soll die grenzübergreifende Zusammen-arbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen und die transnationale Zusammenarbeit zur integrierten Raumentwicklung stärken sowie zu einem Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch beitragen.

Informationsquellen


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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderprioritäten

Die förderfähigen Maßnahmen müssen den Charakteristika der drei Zielkriterien entsprechen. Dabei liegen Finanzierungsschwerpunkte in den folgenden Bereichen:

Förderbedingungen

Informationsquellen


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Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF trägt durch die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten und durch die Förderung von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu den Prioritäten der Gemeinschaft im Hinblick auf die Stärkung des wirtschaft-lichen und sozialen Zusammenhalts bei.

Zu diesem Zweck unterstützt er die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Voll-beschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere auch durch einen Zugang benachteiligter Menschen zur Beschäftigung, und die Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung.

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderbedingungen

Informationsquellen


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Gemeinschaftsinitiativen

Neben der Strukturförderung durch die EU existiert eine Vielzahl von Gemeinschaftsinitiativen, die auch Aktionsprogramme genannt werden. Dabei handelt es sich um spezielle Förderprogramme aus den einzelnen Politikbereichen der EU. Insgesamt gibt es über 200 Einzelprogramme, von denen allerdings nicht alle von Kommunen in Anspruch genommen werden können. Vielmehr wird für jedes Förderprogramm die Förderfähigkeit der Antragsteller durch Verordnung im Einzelnen festgelegt.

Zuständige Behörde für die Beantragung der Fördergelder
Die in dieser Zusammenstellung genannten Informationsquellen sind die bei der EU-Kommission zuständigen Generaldirektionen des jeweiligen Politikbereichs (z.B. Soziales und Beschäftigung, Bildung und Kultur, etc.). Weitere Informationen sind oftmals auf der Internet-Seite des entsprechenden Landesministeriums erhältlich oder können bei den Landes-vertretungen des jeweiligen Bundeslandes bei der EU erfragt werden.

Antragsverfahren
Die Aktionsprogramme haben eine Laufzeit von mehreren Jahren. In der Regel entspricht die Laufzeit der Programme der Geltungsdauer der „Finanziellen Vorausschau“, die aktuell für den Zeitraum 2007 bis 2013 verabschiedet worden ist.

Obwohl das Gesamtbudget der einzelnen Aktionsprogramme für mehrere Jahre festgelegt wird, erfolgt die Mittelvergabe durch Antragsverfahren aufgrund von Ausschreibungen. Diese Ausschreibungen gewähren meist nur eine knapp bemessene Frist zur Einreichung von Projektanträgen. Auf der Internet-Seite der für das Projekt zuständigen Generaldirektion sind dann jeweils die aktuellen Ausschreibungstermine- und fristen eingestellt („Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen“). Dort findet man auch weitere Informationen zum Ablauf der Beantragung von Fördermitteln und Antragsformulare. Eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten befindet sich unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/grants/index_de.htm

Über Links sind dort auch die jeweiligen Ausschreibungen einzusehen. Bei dem jeweiligen Programm wird nochmals gesondert auf das Internet-Angebot mit den Ausschreibungsfristen hingewiesen. Zu beachten ist weiterhin, dass in den einzelnen Ausschreibungen oftmals die Förderkriterien der jeweiligen Gemeinschaftsinitiative noch einmal konkretisiert werden. Für den Antragssteller ist es daher wichtig, jeweils die aktuelle Ausschreibung zu kennen, da innerhalb des Mehrjahresprogramms durch die Vielzahl an Ausschreibung unterschiedliche Schwer-punkte gesetzt werden können.

Förderbedingungen

Ein Großteil der europäischen Aktionsprogramme hat die Zusammenarbeit von einem oder mehreren Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung und zielt somit auf einen europäischen Mehrwert des Projekts. Konkret heißt das, dass die Projekte nur durch Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. Dafür bietet sich oft eine bereits bestehende Kommunalpartnerschaft an, die so weiter intensiviert und gefördert werden kann. Die durch die Projekte hervorgebrachten Ergebnisse sollen der Allgemeinheit zugänglich sein, so dass in anderen Regionen der EU von den jeweiligen Projektansätzen profitiert werden kann.

Die Fördermittel der EU sind stets projektgebunden und können nur für konkret bestimmbare Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin stellt die Förderung durch ein Aktionsprogramm der EU nie eine Vollfinanzierung des Projekts dar. Es bleibt zwingend ein Eigenanteil (Kofinanzierung) zu erbringen, der oftmals bei 50% der Gesamtkosten liegt, zum Teil aber auch erheblich abweichen kann.

Die hier vorgestellten Programme nennen in der Regel kommunale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Gemeinden, Kommunalverbände) als Antragsberechtigte. Darüber hinaus werden auch Programme vorgestellt, durch die die kommunalen Gebietskörperschaften zwar nicht direkt Fördergelder erhalten können, aber von denen in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen profitieren können. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, diese Einrichtungen initiativ über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren.


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Beschäftigung und Soziales

PROGRESS (743,25 Mio. EUR)

Die Gemeinschaftsinitiative PROGRESS ist ein integriertes Rahmenprogramm, das die vier vorangegangenen Aktionsprogramme (Bekämpfung von Diskriminierung, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Anreize für mehr Beschäftigung) zu einem einzigen Programm zusammenfasst. Das Programm ergänzt die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), indem Maßnahmen finanziert werden, die zu einem besseren Verständnis der Ursachen und Probleme von Arbeitslosigkeit führen, um diese gezielter bekämpfen zu können.

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Diesen Förderbereichen entsprechend werden Maßnahmen gefördert, die Folgendes unterstützen:

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Informationsquellen

Antragsfristen

http://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/index_calls_de.cfm


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Kultur und Medien

Für den Bereich Kultur und Medien wird es ab 2007 drei Programme geben. Das sind zunächst ein Programm für den Bereich Kultur und für den Bereich Medien, sowie das Programm "Bürgerinnen und Bürger für Europa", mit der die aktive Unionsbürgerschaft gefördert werden soll.

 

Kultur 2007

Mit dem Programm soll die Zusammenarbeit der europäischen Kulturakteure verbessert werden. Gefördert werden (langjährige) Kooperationsprojekte. Weiterhin werden auf europäischer Ebene tätige Netze unterstützt und die Analyse und Informationssammlung sowie –verbreitung im Kulturbereich gefördert. Dabei ist die grenzübergreifende Dimension dieser Projekte wichtig, um die Mobilität der Kulturschaffenden zu verbessern und eine weitreichende Verbreitung europäischer Kunstwerke zu fördern. Ein weiteres Ziel ist der interkulturelle Dialog. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere Informationsquellen finden Sie hier.

Medien 2007

Der audiovisuelle (AV) Sektor (Rundfunk, Fernsehen, Kino, Internet) ist ein wichtiges Instrument für die Vermittlung und Entfaltung europäischer kultureller Werte und die Herausbildung einer europäischen Identität. Die Verbreitung europäischer AV-Werke soll dazu beitragen, den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die europäischen Kulturen zu stärken. Mit MEDIA 2007 wird die Weiterführung der bisherigen Förderprogramme für den AV-Sektor MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung bezweckt. Dabei sind die Inhalte ähnlich geblieben. Das Programm deckt Fördermaßnahmen von Qualifikationserwerb, Produktions-entwicklung, Vertrieb und Ausstrahlung sowie Werbung und Vermarktung ab. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere In-formationsquellen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger für Europa

Das Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, damit sie in ihrem europäischen Umfeld zusammenkommen, gemeinsam handeln und ihre eigenen Ideen entwickeln können.

Konkret werden damit Städtepartnerschaften und Bürgerbegegnungen finanziert, sowie Forschungseinrichtungen und Bürgersorganisationen gefördert, die sich mit europäischen Themen befassen. Weiterhin werden Studien und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gefördert, die das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, Geschichte und Werte der EU bewusst machen, den interkulturellen Dialog verbessern und eine europäische Identität stiften. Detaillierte Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderbedingungen und weitere Informationsquellen finden Sie hier.


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Kultur 2007
(400 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Aktionsbereich 1: Unterstützung kultureller Projekte

Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf EU-Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

Einrichtungen werden dann gefördert, wenn Ihre Aktivitäten den folgenden Arten kultureller Zusammenarbeit dienen:

Aktionsbereich 3: Unterstützung von Analysen und Informationssammlung und Informationsverbreitung

Förderbedingungen

Für die einzelnen Aktionsbereiche mit ihren Unterpunkten gelten verschiedene Förderbedingungen, die nachfolgend aufgelistet werden:

Aktionsbereich 1: Unterstützung von Netzen

Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Kulturellen

Aktionsbereich 3: Analysen, Informationssammlung und -verbreiterung

Die Verwaltung des Programms erfolgt durch die Europäische Kommission, Hilfe bei der Antragsstellung ist aber von einer nationalen Kontaktstelle erhältlich.

Informationsquellen

Nationale Kontaktstelle/Cultural Contact Point

Cultural Contact Point Germany

c/o Kulturpolitische Gesellschaft

Sabine Bornemann

Christine Beckman

Weberstraße 59A - Haus der Kultur

D - 53113 Bonn

Germany
Tel. (49-228) 201 35 27

Fax (49-228) 201 35 29

E-mail:

info@ccp-deutschland.de

bornemann@ccp-deutschland.de

beckmann@ccp-deutschland.de

http://www.ccp-deutschland.de

Antragsfristen

 


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Media 2007 (755 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Informationsquellen

Nationale Kontaktstellen "Mediadesks"

Antragsfristen


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Bürgerinnen und Bürger für Europa (215 Mio. EUR)


Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderbedingungen

Förderberechtigte

Akteure, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern, insbesondere

Informationsquellen

Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates

Informationen von der Europäischen Kommission (Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur)

Nationale Kontaktstelle Cultural Contact Point, c/o Deutscher Kulturrat

Antragsfristen

http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding_en.htm


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Bildung (6,97 Mrd. EUR)

Im Bereich der Bildung gibt es für die Förderperiode 2007 bis 2013 nun ein "Integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens". Darin gehen sämtliche bisher bestehenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung auf. Die Neustrukturierung wurde vorgenommen, um dem Bedürfnis nach lebenslangem Lernen gerade im Hinblick auf die neuen Herausforderungen von Wissensgesellschaft und demographischem Wandel begegnen zu können und um einen einheitlichen, übersichtlichen und gut strukturierten Förderrahmen zu schaffen. Das integrierte Programm umfasst deshalb vier sektorale Einzelprogramme sowie zwei themenübergreifende und zusammenfassende übergreifende Programme:

Informationsquellen

Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates

Europäische Kommission (Bildung und Kultur)

Antragsfristen

http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/call_en.html

Informationen vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (für Erasmus)

http://www.daad.de/de/index.html

Nationale Agentur beim Bildungsinstitut für Berufsbildung (BiBB)

http://www.na-bibb.de/home/index.php


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Comenius (Schulbildung)

Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe II Beteiligten ab und richtet sich an die Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten. Bei Schülern und Lehrern soll zudem ein Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und für deren Wert entwickelt werden. Weiterhin sollen die jungen Menschen dabei unterstützt werden, grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln, die für ihre persönliche Entwicklung und eine aktive Bürgerschaft.

 

Ziele

Aktionen

Förderberechtigte

Weitere Informationen


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Erasmus (Hochschulbildung)

Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der formalen Hochschulbildung und an der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf tertiärem Niveau Beteiligten ab (einschließlich Doktoratsstudien). Das Programm soll insbesondere die Verwirklichung eines europäischen Hochschulrahmens fördern und den Beitrag der Hochschulbildung und der weiterführenden Berufsbildung zum Innovationsprozess stärken.

Ziele

Aktionen

Förderberechtigte

Weitere Informationen


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Leonardo da Vinci (berufliche Bildung)

Das Programm wendet sich an alle an der beruflichen Ausbildung - mit Ausnahme des tertiären Bereichs - beteiligten Personen sowie Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungsgänge anbieten oder ermöglichen. Insbesondere soll das Programm dazu beitragen, die Anpassung an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie an die Entwicklung des Qualifikationsbedarfs zu gewährleisten.

Ziele

Aktionen

Förderberechtigte

Weitere Informationen


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Grundtvig (Erwachsenenbildung)

Das Programm stellt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Erwachsenenbildung Be-teiligten ab und wendet sich an Einrichtungen und Organisationen, die entsprechende Bildungs-gänge anbieten oder fördern. Das Programm soll dazu beitragen, die Alterung der Bevölkerung und die dadurch für die Bildung entstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Erwachsenen soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen.

Ziele

Aktionen

Förderberechtigte

Weitere Informationen


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Querschnittsprogramm (programmübergreifende Maßnahmen)

Das Querschnittsprogramm soll die europäische Zusammenarbeit in Bereichen fördern, die mindestens zwei sektorale Programme betreffen. Zudem soll es zur Förderung der Konvergenz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedsstaaten beitragen.

Ziele

Aktionen

Weitere Informationen


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Jean Monnet (Förderung der europäischen Integration)

Mit dem Programm Jean Monet werden Einrichtungen und Aktivitäten im Bereich der europäischen Integration gefördert. Das Programm soll zu Lernangeboten, Forschungs-vorhaben und Studien in Bezug auf die europäische Integration anregen. Einrichtungen und Vereinigungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration und der europäischen Perspektive in allgemeiner und beruflicher Bildung beschäftigen, werden gefördert.

Ziele

Aktionen

Förderberechtigte

Weitere Informationen


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Jugend in Aktion (885 Mio. EUR)

Ziele

Die allgemeinen Ziele ergänzen die Ziele in anderen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens, einschließlich der beruflichen Bildung und des informellen Lernens, sowie in anderen Bereichen wie Kultur, Sport und Beschäftigung.

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Informationsquellen

Europäische Kommission (Bildung und Kultur)

Agentur "Jugend für Europa"

Antragsfristen


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Justiz und Inneres

Die EU hat neben dem Europäischen Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (ESPKI oder EPCIP) zur Verbesserung der Justiz- und Innenpolitik drei neue Rahmenprogramme entworfen.

1. Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz (542,9 Mio. €)

Dieses Programm enthält neben dem Teilprogramm Grundrechte und Unionsbürgerschaft zwei weitere Programme, aus denen auch kommunale Gebietskörperschaften Gelder erhalten können.

Mit Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (DAPHNE III) soll weiterhin gegen jegliche Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen präventiv vorgegangen werden. Das Programm Drogenprävention und -aufklärung war ursprünglich mit dem Daphne-Programm verbunden, wird nun aber ein eigenständiges Teilprogramm sein. Das Programm verfolgt das Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch Aufklärung über Drogen und Prävention des Drogenkonsums aufzubauen.

2. Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung von Migrationsströmen (4 Mrd. €)

Das Rahmenprogramm beinhaltet insgesamt vier Fonds, aus denen die Mitgliedstaaten Gelder erhalten sollen. Dies sind der Europäische Flüchtlingsfonds (EFF), der Europäische Rückkehrfonds sowie der Europäische Außengrenzenfonds und der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI). Erstere werden erst ab 2008 Fördermittel vergeben, während die beiden Letztgenannten bereits ab 01.01.2007 angelaufen sind. Für kommunale Gebietskörperschaften ist hauptsächlich der Europäische Flüchtlingsfonds und der Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen von Bedeutung.

Der EFF soll die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen und den sich daraus ergebenden Folgelasten durch Kofinanzierung unterstützen.

Der INTI soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Menschen, die aus anderen Ländern in die EU kommen, zu unterstützten und in die Gesellschaft zu integrieren.

3. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

Dieses Programm soll die Bürger- und Menschenrechte aller EU-Bürger schützen. Es zielt auf die Förderung der Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung und umfasst die Teilprogramme Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken und Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung. Im Wesentlichen umfassen die beiden Einzelprogramme Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung und der Milderung von Terrorfolgen.


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Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP) (3 Mio. EUR)

Ziele

Schutz anschlagsgefährdeter Infrastrukturen (z.B. Verkehrs- und Kommunikationswege, Energieerzeugung, Trinkwasserversorgung, ärztliche Versorgung und Krankenhäuser) durch:

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Die Maßnahmen werden mit bis zu 85% der förderfähigen Gesamtkosten von der EU finanziert

Informationsquellen

Antragsfristen

 

zu 1. Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz

Grundrechte und Unionsbürgerschaft (96,5 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Weiterhin können auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge gemeinsame Projekte mit internationalen Organisationen (z.B. Europarat) verfolgt werden, die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen. Voraussetzung ist, dass die Organisation über Kompetenzen im Bereich der Grundrechte verfügt und die für die jeweilige Einrichtung oder geltenden Vorschriften beachtet werden.

Förderbedingungen

Finanzhilfen werden nach Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Form von Betriebskostenzuschüssen und maßnahmenbezogenen Finanzhilfen gewährt

Zielgrupppe

EU-Bürger, Angehörige von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der EU aufhalten, und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung der Ziele dieses Programms einsetzen

Informationsquellen


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Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (DAPHNE III)
(116,85 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Öffentliche und private Stellen, die

Förderbedingungen

Zielgruppe

Informationsquellen

Antragsfristen

http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.htm


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Drogenprävention und -aufklärung (21,35 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Zielgruppe

Informationsquellen

Antragsfristen


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zu 2. Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung von Migrationsströmen

Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) (628 Mio. EUR)

Ziel

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Der Fonds fördert u.a. die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden.

Förderbedingungen

Zielgruppe

Informationsquellen


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Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) (825 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Der Fonds fördert u.a. auch die Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden.

Förderbedingungen

Zielgruppe

Informationsquellen

Entscheidung des Rates
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_168/l_16820070628de00180036.pdf

Europäische Kommission (Justiz und Inneres)
http://ec.europa.eu/justice_home/funding/integration/funding_integration_en.htm

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/cln_043/nn_566334/DE/Integration/EUFoerderprogramme/eu-foerderprogramme-inhalt.html__nnn=true


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zu 3. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken (140 Mio. EUR)

 

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Weiterhin ist eine Förderung von Begleitmaßnahmen vorgesehen, die über die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen soll und bei der die Gemeinschaftsmittel zum Erwerb von Dienstleistungen und Gütern eingesetzt werden. Hierunter fallen unter anderem Ausgaben für Information und Kommunikation, Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung, Prüfung und Be-wertung von Projekten, politischen Maßnahmen, Programmen und Rechtsvorschriften.

 

Informationsquellen


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Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung (ISEC) (600 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkte

Förderberechtigte

Förderbedingungen

Informationsquellen

Antragsfristen


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Umwelt und Gesundheit

In diesem Bereich wird es zukünftig zwei Programme geben. Zum einen das Aktionsprogramm für Gesundheit, das das schon bestehende Programm in diesem Bereich fortführt und den Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung fördert, zum anderen das Umweltförderprogramm LIFE+.

 

1. Aktionsprogramm für Gesundheit

Die Kommission legte im April 2005 einen Vorschlag für ein Förderprogramm vor, dass vorgesehen hätte, die Bereiche Verbraucherschutz und Gesundheit in einem einzigen Aktionsprogramm zusammenzufassen. Nach der ersten Lesung im Parlament hat man sich jedoch dazu entschlossen die beiden Bereiche zu trennen und zwei einzelne Aktionsprogramme zu erstellen. Dies geschah angesichts des endgültigen Beschlusses über den Haushaltsplan 2007-2013 mit der interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006. Der Programmvorschlag vom Mai 2006 trägt insoweit den durch den Haushaltsplan auferlegten Beschränkungen Rechnung. An Haushaltsmitteln stehen 365,6 Mio. EUR zur Verfügung, rund ein Drittel des Betrags, der im Vorschlag vom April 2005 vorgesehen war, weshalb die Maßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz erheblich gestrafft werden mussten. Das Programm soll jetzt die Politiken der Mitgliedsstaaten unterstützten sowie zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit und Sicherheit und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen. Einen spezifischen Aktionsbereich zur Bekämpfung einzelner Krankheiten wie ursprünglich vorgesehen gibt es nicht mehr. Detailliertere Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderberechtigten und weitere Informationsquellen, finden Sie hier.

2. LIFE+

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 27. März 2007 im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine Einigung über Detailfragen des Umweltförderungsprogramms Life+ erzielt. Es wurde vereinbart, dass mindestens 78% der Mittel für Projektzuschüsse aufgewendet und die restlichen 22% von der Kommission für Querschnittsmaßnahmen im Umweltbereich (Folgenabschätzungen, Kommunikation, Betriebszuschüsse für NRO’s und Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels usw.) ausgegeben werden. Mindestens 50% der für Projektzuschüsse vorgesehenen Mittel sollen Naturschutz und biologischer Vielfalt zugute kommen.

LIFE+ stellt für die Förderperiode 2007 bis 2013 das einzige Förderinstrument dar, das ausschließlich der Umwelt gewidmet ist. Grundsätzlich sollen die Ziele der Vorgänger-programme im Bereich Umwelt (u.a. LIFE, URBAN, Forest Focus) in einem Programm gebündelt weiterverfolgt werden. LIFE+ soll einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft leisten und dadurch nachhaltige Entwicklung fördern und betrifft alle vier prioritären Bereiche des 6. Umweltaktionsprogramms für die Jahre 2002 bis 2012: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Lebensqualität, Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall sowie die sieben thematischen Strategien des Programms. Detailliertere Informationen zu Zielen, förderfähigen Maßnahmen, Förderberechtigten und weitere Informationsquellen, finden Sie hier.


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Aktionsprogramm für Gesundheit (365,6 Mio. EUR)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

    a) Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen

    b) mehr Sicherheit für Bürger

    a) Förderung des aktiven Alterns bei guter Gesundheit, Beseitigung von Ungleichheit

    b) Förderung einer gesünderen Lebensweise

    a) Austausch von Wissen und bewährten Verfahren

    b) Sammlung, Analyse und Verbreitung von Gesundheitsinformationen

Förderbedingungen

Informationsquellen

Antragsfristen

Nationale Kontaktstelle für Deutschland (National Focal Point)

Dr. Friederike Hoepner-Stamos

Bundesministerium für Gesundheit

Referat 311 "Koordinierung, Grundsatzfragen, Planung,

Europäische und internationale Fragen"

Am Propsthof 78a

53121 Bonn

Tel: 0049 22899-441-3282

Fax: 0049 22899-441-4931

E-mail: 311@bmg.bund.de


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LIFE +
(1,854 Mrd. EUR)

Ziele

Das Programm gliedert sich in drei Teilbereiche, von denen besonders der zweite Förderstrang kommunalrelevant ist:

Förderfähige Maßnahmen

Förderbedingungen

Informationsquellen

 

Antragsfristen


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Forschung und Innovation

Für die neue Förderperiode wird es im Bereich Forschung und Innovation zwei Rahmenprogramme geben. Zum einen das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das das Vorläuferprogramm fortsetzt, zum anderen das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

1. Siebtes Forschungsrahmenprogramm (RP7)

Das 7. Forschungsrahmenprogramm unterstützt die Entwicklung und Erforschung neuer Technologien in ausgewählten prioritären Gebieten. Es ist auf den Beschäftigungsbedarf und die Wettbewerbsfähigkeit Europas ausgerichtet.

2. Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

Kleinere und mittlere Unternehmen stellen die wichtigste Zielgruppe der EU im Bereich der Förderprogramme dar. Das Rahmenprogramm stellt deshalb auf die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmen ab. Erwerbstätige mit innovativen Ideen sollen ermutigt werden, ihre Vorstellungen in einem eigenen Unternehmen weiterzuentwickeln und in der Praxis zu testen. So können Arbeitsplätze durch Unternehmensgründungen geschaffen werden.

Das CIP soll mit einem Budget von etwa 3,6 Mrd. EUR ausgestattet werden. Dies bedeutet eine Steigerung der jährlichen Ausgaben der Maßnahmen für Wettbewerb und Innovation bis 2013 von 60% im Vergleich zu 2006. Das Rahmenprogramm gliedert sich in drei Unterprogramme:

Unternehmerische Initiative und Innovation (2,17 Mrd. EUR)

In diesem Programm werden Tätigkeitsfelder des bisherigen Mehrjahresprogramms für Unter-nehmen und unternehmerische Initiativen, Maßnahmen zur Steigerung der industriellen Wett-bewerbsfähigkeit, Öko-Innovationen (einschließlich Umwelttechnologien) sowie Teile des ehe-maligen Umweltprogramms LIFE zusammengeführt. Das EIP wird außerdem auf Innovations-fördermaßnahmen aufbauen, die in den vorausgegangenen Forschungsrahmenprogrammen erfolgreich erprobt und weiterentwickelt wurden. Ziel ist es, Unternehmen bei der Innovation zu unterstützen, indem das Programm Zugang zu Kapital bietet: Risiko und Chancen werden mit Privatinvestoren geteilt und Rück- oder Mitbürgschaften für nationale Bürgschafts-fazilitäten werden bereitgestellt. Die Finanzinstrumente werden vom EIF durchgeführt.

Unterstützung der IKT-Politik (728 Mio. EUR)

Mit diesem Programm soll es noch mehr Bürgern der EU ermöglicht werden, neue Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) zu nutzen. Alle Bürger sollen einfach und kostengünstig Zugang zu leistungsfähigen IKT-Techniken erhalten. Das Programm knüpft an die Zielsetzung der Programme e-TEN, Modinis und e-Content an und steht im Einklang mit der neuen integrierten Strategie „i2010 – Die Europäische Informationsgesellschaft“.

Intelligente Energie -Europa (727 Mio. EUR)

Das Programm "Intelligente Energie - Europa" fördert die verstärkte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energiequellen sowie die Steigerung der Energieeffizienz. Es ist darauf ausgerichtet, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der vereinbarten EU-Strategie und ihren Zielen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung zu beschleunigen, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und unseren Energieverbrauch weiter zu senken.

Informationsquellen


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Siebtes Forschungsrahmenprogramm
(RP7) (53,2 Mrd. EUR)

Ziele

Maßnahmen

Förderberechtigte

Förderberechtigt sind u.a. Hochschulen, Unternehmen, Forschungszentren und Behörden.

 

Informationsquellen

Antragsfristen

 


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Rahmenprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation
(EIP) (2,17 Mrd. EUR)

Ziele

Den KMU ermöglicht dieses Programm einen einfachen, klaren und raschen Zugang zur EU mit Hilfe der Unterstützungsnetze für Unternehmen, die aus zahlreichen Euro Info Centern (EIC) und Innovation-Relay-Centern (IRC) bestehen. Im Einzelnen werden die folgenden Ziele verfolgt:

Maßnahmen

Förderberechtigte

Informationsquellen

Antragsfristen


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Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
(728 Mio. EUR)

Ziele

Ziel des IKT-Programms ist es den neuen, zusammenwachsenden Märkten für elektronische Netze, Medieninhalte und digitale Technologien Impulse zu geben, mögliche Lösungen für die Engpässe zu prüfen, die eine stärkere Verbreitung elektronischer Dienstleistungen in Europa behindern, die Moderniserung von Dienstleistungen der öffentlichen Hand zu fördern, so dass Produktivität und Dienstleistungsqualität steigen.

Maßnahmen

Förderberechtigte

Informationsquellen


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Programm "Intelligente Energie" Europa"
727 Mio. EUR)

Ziele

Aktionen

Förderfähige Maßnahmen

Förderberechtigte

Informationsquellen

Antragsfristen

Nationale Kontaktstelle


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Außenhilfe

Für die Umsetzung ihrer Außen-, Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik ab 2007 hat die EU insgesamt 4 Programme geschaffen, mit denen sie die Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten stärken und vertiefen will. Für Kommunen ist besonders das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) interessant. Es soll den EU-Nachbarländern ermöglicht werden, durch politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit an den Politiken der EU teilzunehmen.

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENPI) (11,18 Mrd. EUR)

Ziele

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI) sollen zur Stabilisierung und Entwicklung der Regionen und Länder an den Außengrenzen der EU beitragen. Damit soll eine Alternative geschaffen werden, um Partnerländern eine enge Kooperation bis zur Zollunion zu ermöglichen, ohne die direkte Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft vorauszusetzen. Konkret wird die Modernisierung und Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in den Partnerländern nach europäischem Vorbild angestrebt.

Maßnahmen

Programmarten

Förderberechtigte

Förderungsberechtigte Partnerländer

Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Förderation, Syrien, Tunesien, Ukraine

Förderbedingungen

Informationsquellen

 

Antragsfristen

 


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Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Regionen

Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sind unterschiedliche Förderprogramme zu einem einheitlichen Finanzierungsinstrument, der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den europäischen Landwirtschaftsfond für die ländliche Entwicklung (ELER) zusammengefasst worden. Dennoch ergeben sich durch das vielschichtige Programmplanungssystem verschiedene Punkte, die in diesem Zusammenhang bekannt sein sollten.

1. ELER-VO und Durchführungsverordnung (EU)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_277/l_27720051021de00010040.pdf (ELER-VO)

2. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft zur Entwicklung des ländlichen Raums (EU)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_055/l_05520060225de00200029.pdf (strategische Leitlinien)

3. Nationaler Strategieplan (Bund)

http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751686/SharedDocs/downloads/08-LaendlicheRaeume/Strategiepapier,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Strategiepapier.pdf (nationaler Strategieplan)

4. regionale Entwicklungsprogramme (Bundesländer)


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ELER (77,663 Mrd. EUR, davon 8,113 Mrd. EUR für Deutschland)

Ziele

Förderfähige Maßnahmen

Förderbedingungen

Je nachdem, welchem Scherpunktbereich eine Maßnahme zugeordnet werden kann, ergibt sich ein unterschiedlicher Kofinanzierungs-Anteil seitens der EU:

Informationsquellen

 

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