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PRESSEMITTEILUNG |
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Neuorganisation
der Jobcenter
Duppré:
„Optionserweiterung nimmt Druck vom Kessel!“
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat den jüngsten Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder als gute Grundlage zur weiteren Lösungssuche bei der Neuorganisation der Jobcenter bezeichnet. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte, dass darin die Länder sehr deutlich die rechtlichen und praktischen Anforderungen an eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kreisen/kreisfreien Städten benannt hätten. „Zu begrüßen ist, dass die Länderminister die Notwendigkeit sehen, das Optionsmodell in seiner bisherigen Ausgestaltung zu entfristen und die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen. Das entspricht unserer langjährigen Forderung.“ Er sagte, dass eine Öffnung der Option auch für die Neuorganisation der Jobcenter hilfreich wäre: „Dadurch würde in der nach wie vor verfahrenen und langwierigen Diskussion erheblich Druck vom Kessel genommen.“
Er verwies auf das Ergebnis einer Umfrage unter den 240 in Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit engagierten Landkreisen aus der letzten Woche, wonach sich 171* Kreise dafür ausgesprochen hatten, die Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser und ihrer Familienangehörigen fortan in eigene Hände zu nehmen, wie dies bereits heute schon die 69 Optionskommunen tun.
Auch begrüßte Duppré, dass nach Auffassung der Länder das dem Bund in diesem Zusammenhang einzuräumende gesetzliche Prüfrecht zum Mitteleinsatz nicht an den Ländern vorbei erfolgen und auf keinen Fall so weit gehen dürfe, dass der Bund faktisch die Zweckmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung bestimmen könne. Die Länder hätten in diesem Zusammenhang auch vor den damit verbundenen unkalkulierbaren fiskalischen Risiken für die Optionskommunen gewarnt.
Bezogen auf die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften sagte Duppré, dass nach wie vor offen sei, ob diese im Wege einer Verfassungsänderung oder durch eine Trennung der Aufgaben von Bundesagentur und Kommune umgesetzt werde. „Die Länderminister haben in ihrem Beschluss vor allem Anforderungen benannt, die es einzuhalten gilt.“ Hierzu gehörten etwa der erhebliche Klärungsbedarf zur Abgrenzung der Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten von Bund und Kommunen, ein sachgerechtes Verfahren zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit und zum Vorliegen von Einkommen und Vermögen sowie ein verbindliches Angebot der Bundesagentur zur Übernahme kommunalen Personals. Zudem seien nach dem Ländervotum die Mehrkosten der getrennten Aufgabenwahrnehmung vom Bund zu tragen.
„Sollten
die vielfältigen rechtlichen und praktischen Hindernisse nicht ausgeräumt
werden können, tragen die Landkreise eine verfassungsrechtliche Verankerung
der Arbeitsgemeinschaften als möglicherweise einzigen Ausweg aus diesem
organisatorischen Dilemma mit. Sollte dies geschehen, muss das Optionsmodell
auch Eingang in das Grundgesetz finden, um beide Modelle gleichberechtigt abzusichern“,
so Duppré abschließend.
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* Seit unserer letzten Pressemitteilung vom 11.12.2009, in der noch die Zahl von 169 Landkreisen gemeldet worden ist, sind mit den niedersächsischen Kreisen Friesland und Wittmund zwei weitere optionswillige Landkreise hinzugekommen, so dass die aktuelle Zahl nunmehr 171 beträgt.
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