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PRESSEMITTEILUNG
vom 17.9.2008

Chance zur Neuorganisation der Verwaltung für Langzeitarbeitslose nicht leichtfertig verspielen

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich seiner heutigen Jahrestagung im sächsischen Radebeul (Landkreis Meißen) davor gewarnt, die Chance zur Neuorganisation der Verwaltung für Langzeitarbeitslose leichtfertig zu verspielen. „Ich hoffe, dass der Bund nun endlich Vorschläge vorlegt, wie sie den Verabredungen der Arbeits- und Sozialminister vom Juli entsprechen. Das heißt im Kern, dass es zu einer Erweiterbarkeit der alleinverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Optionsmodells ebenso kommen muss, wie zu deutlichen materiellen Verbesserungen der Funktionsabläufe innerhalb der Arbeitsgemeinschaften“, so DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz).

Duppré erinnerte insbesondere an die sachgerechte Entscheidung der Arbeits- und Sozialminister, die alleinverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen im Rahmen der Option neben der Kooperationslösung zeitlich unbefristet zu ermöglichen. Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage könne dann der Gesetzgeber über die Erweiterung der Option entscheiden. Bislang ist die Option auf 69 Kommunen beschränkt und bis zum Jahr 2010 befristet. Daran soll in der laufenden Legislaturperiode nichts geändert werden. Duppré: „Die Landkreise als maßgebliche Aufgabenträger stehen nach wie vor für eine kommunale Gesamtträgerschaft zur Verfügung. Dieser Weg wäre verfassungsrechtlich der sauberste und im Interesse der Sache eindeutig der Beste. Dennoch haben sich die handelnden Akteure von Bund und Ländern bisher nicht für eine Vollkommunalisierung bei gesicherter Finanzierung entscheiden können, zumindest aber die Sicherung und Ausweitbarkeit der Option verabredet. Wir warten nun gespannt darauf, welchen konkreten Umsetzungsvorschlag Arbeitsminister Scholz vorlegen wird.“

Der Deutsche Landkreistag wäre in einem ersten Schritt auch mit einer Ausweitung bzw. Erweiterbarkeit der Optionen zufrieden, wenn es zu einer dauerhaften und damit entfristeten Optionsabsicherung käme. „Aber auch für die nicht optionswilligen Landkreise bedarf es deutlicher Verbesserungen in der Aufgabenerledigung. Sollte hierfür eine auf diesen Einzelfall beschränkte Verfassungsänderung erforderlich werden, werden wir nicht im Wege stehen, weil damit für eine schon vorhandene kooperative Aufgabenerledigung eine Verbesserung eintreten würde.“ Es könne nach Duppré aber nicht sein, dass der Umsetzungsvorschlag schlicht darin bestünde, die bisherige verfassungswidrige Lage bei den Arbeitsgemeinschaften einfach verfassungsrechtlich zu legalisieren. „Dies gebietet nicht nur dem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch die sachliche Ungeeignetheit der bisherigen Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften.“

Zum Hintergrund: Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer Sonderkonferenz zur Neuorganisation des SGB II vom 14.7.2008 einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium eine Verfassungsänderung zur Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen/kreisfreien Städten bei gleichzeitiger Absicherung des Optionsmodells beschlossen. Mit Blick auf die Option ist von Bedeutung, dass nicht nur die bestehenden 69 Optionskommunen auf Dauer gesichert werden sollen, sondern der Fortbestand des Optionsmodells beschlossen worden ist. Die Entscheidung über eine Ausweitung des Optionsmodells bleibt dem Bundesgesetzgeber vorbehalten.

Berlin, den 17. September 2008

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