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PRESSEMITTEILUNG
vom 6. Februar 2008

Hartz IV dauerhaft sachgerecht und zukunftsfähig organisieren

Keine vorschnellen Scheinlösungen contra Bundesverfassungsgericht

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat sich nach dem Karlsruher Urteil zur Hartz IV-Organisation dafür ausgesprochen, die notwendigen Umgestaltungen geordnet anzugehen. Es bekräftigte einstimmig die Bereitschaft der Landkreise, bei gesicherter Finanzierung auf der Grundlage landesgesetzlicher Bestimmungen die Aufgabe vollständig in alleinige Verantwortung zu übernehmen. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sprach sich auf der Sitzung des Gremiums in Bonn gegen Schnellschüsse des Bundes aus, die sich über das Urteil hinwegsetzen und verfrüht vollendete Tatsachen schaffen. „Aktionismus hilft nicht weiter. Karlsruhe hat dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit gegeben, klare und verfassungskonforme Verantwortlichkeiten bei der Vermittlung und Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen zu schaffen.“ Die vom Bundesarbeitsministerium propagierte getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen ignoriere hingegen das Urteil und stelle lediglich eine Scheinlösung dar.

Duppré warnte davor, falsche Schlüsse aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und die Verantwortung für die Hartz IV-Empfänger wieder zwischen Bundesagentur und Kommunen aufzuspalten. „Die vom Bundesarbeitsministerium beworbene getrennte Aufgabenwahrnehmung widerspricht klar dem Urteil. Mehrfach weist das Bundesverfassungsgericht auf die Bündelung der Verantwortung in einer Hand und bei einem Träger hin und betont in diesem Zusammenhang den verfassungsmäßigen Vorrang dezentraler, kommunaler Lösungen. Darüber darf man sich nicht blindlings hinwegsetzen!“ Hingegen hebele die Wahrnehmung der Aufgaben durch zwei getrennte Behörden den Grundsatz der Leistungen aus einer Hand aus.

Weiterhin bestehe derzeit keine Rechtsunsicherheit für Bürger und Verwaltungen, die ein übereiltes Vorgehen nahe legen würden. „Zwar hat Karlsruhe die aus Arbeitsagenturen und kommunalen Sozialämtern bestehenden Arbeitsgemeinschaften als janusköpfige Behörden für verfassungswidrige Mischverwaltung erklärt. Jedoch wurde dem Gesetzgeber nicht zufällig eine dreijährige Frist zur Neuordnung der Organisation eingeräumt. Daher gibt es keinerlei Veranlassung für Aktionismus.“ Bestrebungen des Bundes, möglichst schnell die bestehenden 350 Arbeitsgemeinschaften ohne tragfähiges Alternativkonzept aufzulösen, sind nach Auffassung des DLT-Präsidenten nicht zielführend und sollten aufgegeben werden. „Unbedingt notwendig für eine gut begründete Strukturentscheidung ist auch, die Ergebnisse der Wirkungsforschung einzubeziehen, die das Bundesarbeitsministerium Ende 2008 vorlegen soll. Auch deshalb hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit gegeben und die Arbeitsgemeinschaften nicht sofort zerschlagen.“

Setzte sich dagegen die Idee einer getrennten Aufgabenwahrnehmung durch, müsste das Hartz IV-Leistungspaket von zwei Behörden mit allen Reibungsverlusten, Unwirtschaftlichkeiten und Doppelstrukturen angeboten werden, warnte Duppré. „Das wäre wahrlich nicht der Inbegriff eines modernen und ressourcenorientierten Verwaltungsverständnisses!“ Nach Duppré müsse demgegenüber grundlegend entschieden werden, wie in Zukunft Langzeitarbeitslose betreut und vermittelt werden, von der Bundesagentur oder von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Deutsche Landkreistag stehe für einen offenen Dialog zur Verfügung.

Das Präsidium bekräftigte einstimmig die Bereitschaft der Landkreise, bei gesicherter Finanzierung über die Länder die Aufgabe zu übernehmen. In diesem Zusammenhang könne die dezentrale Aufgabenwahrnehmung in den 69 Optionskommunen als Vorbild dienen, die sich nachweisbar bewährt habe. Das Gremium des Spitzenverbandes ist auch aufgrund dieser Erfahrungen der Überzeugung, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts durch eine kommunale Trägerschaft am besten erfüllt werden können.

Duppré führte dazu aus: „Es ist der Normalfall von Verwaltung, nach dem die Länder entscheiden können, wie sie eine Aufgabe wahrnehmen. In der Regel geschieht der Vollzug dezentral in den Kommunen.“ Zudem regte Duppré an, die Frage der Neuorganisation im SGB II aufgrund der finanzpolitischen Bedeutsamkeit als Beratungsgegenstand in die Föderalismuskommission II einzuspeisen. Das Bundesarbeitsministerium erwecke hingegen den Eindruck, die Reform an der Kommission vorbeischleusen zu wollen. Dies würde aber der Tragweite des Themas nicht gerecht, so der Verbandspräsident abschließend.

Berlin, den 6. Februar 2008


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