DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Interview mit der Tageszeitung „Stuttgarter Nachrichten“ vom 10.3.2008
„Das Vorgehen ist rechtsstaatswidrig“
Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages kritisiert die Pläne von Arbeitsminister Olaf Scholz zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen.
Herr Henneke, laut Verfassungsgericht ist die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den „Argen“ verfassungswidrig. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will stattdessen das „kooperative Jobcenter“ einführen. Warum sind Sie dagegen?
Der Arbeitsminister will ohne Gesetzesänderung, also auf dem kleinen Dienstweg, eine weitgehende Veränderung des gegenwärtigen Regelungskonzepts durchsetzen. Da die Bestimmung über die Argen bis 2010 weiter gilt, ist dies rechtsstaatswidrig. Das Mindeste ist, dass Scholz Bundestag und Bundesrat einbezieht. Ich fordere die unionsregierten Länder auf, auf einem förmlichen Gesetz zu bestehen. Der Minister sollte zudem keine künstliche Hetze entfalten. Karlsruhe gibt ganz bewusst Zeit bis 2010. Bei der Komplexität der Materie ist ein geordnetes und gut vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren unerlässlich.
Und was stört Sie in der Sache?
Das Gericht hat ausdrücklich den Grundsatz anerkannt, dass die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen vor Ort „aus einer Hand“ erfolgen soll. Politik und Wissenschaft sind sich seit Jahren im Übrigen einig, dass die einheitliche Aufgabenerfüllung „aus einer Hand“ sehr sinnvoll ist. Nun will der Minister mit diesem Prinzip brechen. Er will den Rückfall in eine getrennte Aufgabenwahrnehmung: Langzeitarbeitslose sollen künftig Hilfe aus zwei Händen bekommen, von den Kommunen und vom Bund.
Mit Folgen für die Arbeitslosen...?
Der Gesetzgebers muss Regelungen so treffen, dass sich der Betroffene auf klare Zuständigkeiten einer Behörde verlassen kann. Genau das ist beim Scholz-Konzept aber nicht der Fall: Es setzt darauf, dass Kommunen und Agentur mit ihren Zuständigkeiten für jeden einzelnen Leistungsempfänger reibungslos zusammenarbeiten. Die Betreuung von rund sieben Millionen Betroffenen ist aber ein hoch komplexes und damit oft konfliktträchtiges Feld, bei dem es um rund 50 Milliarden Euro jährlich geht. Immer, wenn sich die Behörden nicht einigen können, droht ein Rückfall in alte Zeiten, wo Sozial- und Arbeitsamt häufig je eigene Ziele verfolgt und gesondert die Leistungsvoraussetzungen geprüft haben. Der Betroffene hätte bei solchen Doppelstrukturen – auch durch längere und parallele Verfahren – das Nachsehen, wenn die Politik nicht den Mut hat, klar die Aufgaben zu verteilen.
Fragen von Markus Grabitz