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DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Interview mit der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ vom 29.12.2007:
„Überregionale
Vermittlung spielt nur eine untergeordnete Rolle“
Landkreistagsgeschäftsführer
Henneke lehnt die Pläne von Bundesarbeitsminister Scholz für
eine neue Hartz IV-Organisation ab
Im Hartz
IV-Urteil hat das Verfassungsgericht die Verwaltungsgemeinschaften von Kommunen
und Bundesagentur für Arbeit (BA) verworfen. Die Landkreise wollen die
Sache nun selbst in die Hand nehmen. Warum glauben sie, es besser zu können?
Bei Hartz IV geht es um Menschen, die häufig den Kontakt zum Arbeitsmarkt
verloren haben und bei denen oft Perspektivlosigkeit, Schulden, Drogen, Alkohol
oder familiäre Konflikte eine Rolle spielen. Arbeitslosigkeit ist meist
nicht die Ursache der Schwierigkeiten, sondern nur ein Symptom. Es kommt daher
vor allem auf das Know-how an, mit dem man solche sozialen und persönlichen
Probleme löst, ehe man überhaupt an Arbeitsvermittlung denken kann.
Und da sind die Kommunen mit ihren über 40 Jahren Erfahrung in sozialen
Diensten die kompetenten Stellen. BA-Vorstand Frank-Jürgen Weise hat völlig
zu Recht gesagt, die BA sei kein Bundessozialamt und habe keinen sozialpolitischen
Auftrag. Die Kommunen allerdings schon.
Was
haben Langzeitarbeitslose und Steuerzahler davon?
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man die Aufgabe nicht in
kommunale Hände geben sollte. Die Kommunen kümmern sich doch ohnehin
um das ganze Paket von Bürgerdienstleistungen, von Kinderbetreuung über
Gesundheitsversorgung bis hin zur Sozialhilfe und Altenpflege. Da ist es nur
logisch, dieses Leistungsbündel um wichtige arbeitsmarktrechtliche Zuständigkeiten
zu ergänzen, wie dies im Übrigen bei den 69 Optionskommunen bereits
der Fall ist, die eigenständig arbeiten. Der Arbeitslose würde so
auf seine Person zugeschnittene Leistungen aus einer Hand und von einem Träger
erhalten. Zudem könnte er die Kommunalpolitik direkt für die gute
oder schlechte Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich machen. Auch der Steuerzahler
profitierte von einer örtlich verantworteten, effizienten Verwaltung.
Was
wäre der Nachteil einer getrennten Verwaltung, wie sie Arbeitsminister
Olaf Scholz möchte?
Der Nachteil ist die Verfehlung des Gesetzesziels der „Leistungserbringung
aus einer Hand“. Dies hat das Verfassungsgericht mehrfach als geboten
hervorgehoben. Insofern ist der Vorschlag von Minister Scholz ein Schnellschuss,
der die Urteilsgründe nicht angemessen berücksichtigt. Zugegeben,
die getrennte Wahrnehmung war, verglichen mit den Arbeitsgemeinschaften, das
geringere Übel, weil zumindest verfassungskonform. Das Zukunftsmodell ist
dies aber nicht, weil man wieder überall eine Aufgabe in zwei Teile zerlegen
würde. Die Trennung führt zu Reibungsverlusten, die nicht im Interesse
der Betroffenen liegen. Daher kommt der Gesetzgeber nicht umhin, einem Träger
die Verantwortung zu übertragen. Nur deshalb hat das Gericht die lange
Umsetzungsfrist bis 2010 eingeräumt. Dabei kommt den Kommunen auch verfassungsrechtlich
ein Vorrang zu.
Scholz
sagt, die BA müsse im Boot bleiben, damit auch künftig ein Langzeitarbeitsloser
von Flensburg nach Frankfurt vermittelt werden könne. Gelingt das bei einer
reinen Kommunalzuständigkeit nicht?
Die überregionale Vermittlung spielt hier nur eine sehr untergeordnete
Rolle. Leider sind die Betroffenen selten begehrte Arbeitskräfte oder ausreichend
mobil. Zudem könnten die Kommunen künftig die Bundesagentur für
die bundesweite Vermittlung beauftragen. Die BA wäre dann Dienstleister,
bei dem der Landkreis Leistungen einkaufen könnte. Insofern bleibt die
BA mit im Boot, konzentriert sich aber auf den Bereich der Kurzzeitarbeitslosen.
Darin liegt ihre Kernkompetenz.
Nach
der Verfassungslage darf der Bund den Kommunen keine Aufgaben direkt übertragen,
sondern muss über die Länder gehen. Ist das ein Problem?
Das ist gar kein Problem. Es ist gerade der Normalfall von Verwaltung,
dass die Länder Bundesgesetze ausführen und selbst entscheiden können,
wie sie eine Aufgabe wahrnehmen. Eine Bundesverwaltung ist die absolute Ausnahme.
Warum
marschieren Städte und Landkreise beim Thema Hartz IV getrennt?
Die soziale Lage prägt maßgeblich das Zusammenleben vor Ort.
Deshalb haben sich die Landkreise seit Anbeginn der Hartz-Diskussion zur Übernahme
der Aufgabe bei gesicherter Finanzierung bereit erklärt. Sie stellen sich
damit ihrer Verantwortung für die Menschen in den Kommunen, auch bezogen
auf die Integration in den Arbeitsmarkt. In vielen Großstädten ist
der Anteil der Hartz-IV- Empfänger höher als auf dem Lande, jedenfalls
in Westdeutschland. Diese Städte trauen sich die Aufgabenerledigung selbst
oft nicht zu, sondern haben bisher alles daran gesetzt, die Aufgabe an den Bund
loszuwerden. Es geht also letztlich um die Frage, wie man mit Verantwortung
für die eigene Bevölkerung umgeht – ob man sie annimmt oder
ausschlägt.
Die Fragen stellte Albert Funk
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