
Gleichwohl nimmt parallel die Anzahl derjenigen Menschen zu, die von der sozialen Leistung Grundsicherung im Alter abhängig sind. Sozialpolitisch wichtig ist daher die frühzeitige Vermeidung von Altersarmut. Auch steigt mit zunehmendem Alter oftmals die Hilfebedürftigkeit. Hier erbringen, verantworten und initiieren die Landkreise zusammen mit ihren kreisangehörigen Gemeinden vielfältige Leistungen, Unterstützungsangebote und Hilfen für ältere und alte Menschen.
- Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 13.2.2012 zum Entwurf eines Pflege-Neuausrichtungsgesetzes
- Gemeinsame Empfehlungen
der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS),
des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages
- zur Anerkennung von Betreuungsvereinen nach § 1908f BGB
- zum Anforderungsprofil von Betreuungsbehörden
- zur Sachverhaltsaufklärung im Betreuungsrecht
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Betreuungsrecht am Beispiel der örtlichen Betreuungsbehörden
- Bundeskongress der kommunalen Spitzenverbände:
"Gemeinschaftlich Wohnen in Stadt und Quartier"
vom 5.12.2011 in Berlin, Hessische Landesvertretung - Broschüre des DLT u.a. zum Demografischen Wandel vor Ort, mit vielen Praxisbeispielen, Konzepten und Hilfestellungen
- Unterstützung und Hilfe im Alter (Themenpapier)
- Beispiel: Der Altenhilfeplan des Landkreises Havelland
- Risiko Altersarmut (Thesenpapier)
- Forderungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
- Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
- Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)





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