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    Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

    Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung in zunehmend mehr deutschen Landkreisen wird immer schwieriger; dies gilt auch für die ambulante spezialärztliche Versorgung in strukturschwachen Gegenden. Auch die Krankenhäuser leiden zunehmend unter erheblichen Problemen, freie Arztstellen zu besetzen, um ihrem Versorgungsauftrag nachkommen zu können. Dies gilt ebenso für den öffentlichen Gesundheitsdienst, der eine zunehmend wichtigere Rolle in der Bevölkerungsmedizin spielen muss.

    Die stationäre medizinische Versorgung ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Gestaltungsauftrag für die Landkreise, den sie über die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags gemeinsam mit den Bundesländern engagiert wahrnehmen. Im Bereich der ambulanten Versorgung liegt dieser Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, den diese kraftvoll wahrnehmen und auch in strukturell schwierigeren Regionen erfüllen müssen. Dies ist aber nicht immer und flächendeckend der Fall. Daher wird die Kommunalpolitik in solchen Regionen angesprochen, da Bürger insbesondere auch gegenüber ihren Landräten die Erwartung einer guten infrastrukturellen Versorgung äußern. Diesen Erwartungen der Menschen wollen die Landkreise in Zusammenarbeit mit kreisangehörigen Gemeinden, Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Akteuren nachkommen.

    Zum Jahresbeginn 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen für die gesetzliche Krankenversicherung in Kraft getreten. Der Deutsche Landkreistag hat im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass die kommunale Ebene frühzeitig mit den Verantwortungsträgern in Gespräche eintreten will, um rechtzeitig und gemeinsam Lösungen für schwierige Versorgungssituationen zu erarbeiten. Eine Rolle als Ausfallbürge, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung sich für eine bestimmte Region nicht mehr in der Lage sieht, die Versorgung sicherzustellen, lehnen die Landkreise ab. Diese wesentliche Rolle der Landkreise in der zukünftigen medizinischen Versorgung ist in dem Gesetz leider nicht einmal ansatzweise abgebildet.


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