
Weiterhin angespannte Gesamtsituation
Die Situation der Kreisfinanzen wird ausgabeseitig v.a. von den Ausgaben der Landkreise für soziale Leistungen dominiert. Die Landkreise sind in der Regel angesprochen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung von Sozialgesetzen gefordert sind. 57 % der 2008 12,3 Mrd. € umfassenden kommunalen Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitsuchende und 53,3 % der in den vergangenen Jahren rasant wachsenden Ausgaben zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Landkreisen getragen. Auch im Bereich der Jugendhilfe (46 %), der Hilfe zur Pflege (40,6 %) und der milliardenschweren Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (37,7 %) sind die Landkreise kommunaler Hauptlastträger (siehe Tabelle
). Über die Umlagen an die höheren Kommunalverbände, die zusammen etwa 48 % der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rund 30 % der Ausgaben zur Hilfe zur Pflege stemmen, kommen weitere, indirekte Lasten hinzu.
Die Ausgaben der Landkreise für den Aufgabenbereich „Soziale Sicherung“ umfassen mittlerweile 75-80 % des jährlichen Kreisetats. Allein die vom Landkreis direkt ausgezahlten Leistungsausgaben machen bereits einen Anteil von 40 % des Kreishaushalts aus. und haben ein höheres Gewicht, als die Ausgaben für Personal und laufenden Sachaufwand zusammen.Die Investitionen füllen mit knapp 7 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Drittel von den Landkreisen geleistet wird (West, Ost), und den Bereich der Kreisstraßen, dem bei einem Anteil von 40 % an den Straßen mit überörtlicher Erschließungsfunktion eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt (West, Ost). V.a. die Investitionen in die Kreisstraßen mussten in den vergangenen Jahren aufgrund der Finanznot und sinkender Zuschüssen zurückgefahren werden. Bauinvestitionen der Kreise in Schulen und Straßen.
Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise. Während 2009 in den alten Ländern die Kreisumlage (Abb. 1, Abb. 2, Abb. 3, Abb. 4, Abb.5, Tab. 1) einen Anteil an den gesamten Kreiseinnahmen in Höhe von 47,3 % abdeckte, war das Gewicht der entsprechenden Einnahmen bei den Landkreisen in den neuen Ländern nur nahezu halb so groß und betrug 26,2 % (Übersicht). Über die Jahre seit 1992 hinweg betrachtet werden in den alten Bundesländern nur 40-45 % und in den neuen Bundesländern lediglich 20-25 % der Kreisausgaben über die Kreisumlage finanziert.
Darüber hinaus bestehen allerdings auch zwischen den Ländern gravierende Unterschiede im Gewicht der Kreisumlage im Kanon der gesamten Kreiseinnahmen. So sind die Kreisumlagesatzunterschiede (Tab. 5
Seit Jahren reichen die Einnahmen der Landkreise nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung der laufenden Leistungen müssen sie sich deshalb in die Aufnahme von Kassenkrediten flüchten, die als Art kommunaler Dispositionskredit eigentlich nur für die Überbrückung unterjähriger Finanzlücken aufgrund des zeitlich unterschiedlichen Anfalls von Ausgaben und des Eingangs von Einnahmen dienen. Seit 1992 ist der Kassenkreditbestand der Landkreise von rund 300 Mio. € auf 6,5 Mrd. € in 2010 angewachsen. Insbesondere in Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sowie in Sachsen-Anhalt wiegen die Belastungen der Landkreise aus den Kassenkrediten besonders schwer Abb 1. In der überwiegenden Anzahl der Länder entfällt auf die Landkreise 40 % und mehr des gesamten Kassenkreditbestands des kreisangehörigen Raums und überwiegt ihren Anteil an den Ausgaben. Die Kassenkredite machen bei den Landkreisen bereits ein knappes Drittel der gesamten Verschuldung aus.* Die Austellungen der einzelnen Bundesländer sind hier auch gesammelt als qualitativ bessere pdf-Datei verfügbar.
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