
Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Mit Urteil vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II zur verfassungswidrigen Mischverwaltung erklärt und gesetzgeberisches Handeln bis zum 31.12.2010 angemahnt. Im Jahr 2010 wurden die Jobcenter in Gestalt der gemeinsamen Einrichtungen und als Optionskommunen im Grundgesetz (Art. 91e GG) und im SGB II verankert. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 wurden die Regelsätze im SGB II mit Wirkung zum 1.1.2011 neu ermittelt. Zugleich wurden zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe in das SGB II aufgenommen.
Weiterführende Informationen zur Arbeit der bis Ende 2010 69 (durch Zusammenlegungen im Rahmen der Kreisgebietsreformen in Sachen und Sachsen-Anhalt zum 1.1.2011 dann 67) und ab 1.1.2012 zugelassenen 108 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in alleiniger Verantwortung betreuen, finden Sie auf unserer Website Kommunen für Arbeit.
Weiterhin betreibt der Deutsche Landkreistag zum internen Austausch zwei SGB II-Fachforen zur Option und zu den gemeinsamen Einrichtungen.• Gesetzliche Änderungsvorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Bildungs- und Teilhabepaket
• Forderungen zur Weiterentwicklung der SGB II-Eingliederungsleistungen
• DLT-Positionspapier zum Sozialen Arbeitsmarkt
• Jahresbericht 2011 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen
• Henneke: Das SGB II/XII-Bildungs- und Teilhabepaket im bundesstaatlichen Aufgaben- und Finanzierungsgefüge
• Gute Gründe für die Optionserweiterung nach Kreisgebietsreformen
• DLT-Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung zur Instrumentenreform vom 5.9.2011
• Optionskommunen: Nah am Menschen
• Das neue Bildungs- und Teilhabepaket
• Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II - 2. Auflage
• Gute Gründe für die kommunale Option im SGB II
• Großes Interesse der Kommunen an Optionslösung
• SGB II: 5 Jahre Option
• SGB II-Statistik in neutrale Hände
• DLT-Hauptgeschäftsführer Henneke in der KOPO, März 2010: "Wahlfreiheit bei Bundesaufsicht?"
• Positionierung des Deutschen Landkreistages zur Verständigung von Bund und Ländern vom 7.2.2010 über die Neuorganisation im SGB II
• Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005 - 2008
• Wege zu einer verfassungskonformen SGB II-Organisation BVerfG-Urteil, Reaktionen und Schlussfolgerungen im Schrifttum 2008
• Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II Ergebnisse der dritten flächendeckenden Erhebung
• Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 24.5.2007
• Statement des Prozessvertreters der Beschwerdeführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke zum Bundesdurchgriff auf die Kommunen
• Statement des Prozessvertreters der Beschwerdeführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke zur Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II
• Aufgabenwahrnehmung und Finanzlastverteilung im SGB II als Verfassungsproblem
• SGB II - Wie der Bund eine effektive Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verspielt
• Wer soll Träger des neuen Leistungsrechts für Erwerbsfähige werden?
Synopse: Vorzüge einer kommunalen Trägerschaft contra Trägerschaft der Bundesanstalt für Arbeit
• Verfassungsfragen der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bei der Bundesanstalt für Arbeit
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