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  • Umsetzung der EU-DienstleistungsRL


  • hammer schmal

    Bis zum 28.12.2009 musste die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht u. a. die Einrichtung sog. Einheitlicher Ansprechpartner vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.

    Der Deutsche Landkreistag hat unter www.einheitlicher-ansprechpartner.info eine eigene Internetseite zum Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit relevanten Informationen zum Thema eingerichtet.