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Aktuelle Ausgabe

Pünktlich zum zweiten Geburtstag des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) lautet der Titel der diesjährigen Mai-Ausgabe „Das Bildungs- und Teilhabepaket – Der Rechtsanspruch aufs Mitmachen in der Praxis“ und bietet Gelegenheit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich bewährt und was muss noch besser werden?
Seit nunmehr zwei Jahren sorgt das Bildungspaket u.a. dafür, dass bedürftige Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII eine Lernförderung bekommen, wenn ihre Lernziele gefährdet sind. Es sorgt weiter dafür, dass kein Kind vom Schulmittagessen ausgeschlossen bleibt oder es eine Ausrede erfinden muss, wenn es beim Klassenausflug wegen der Kosten nicht dabei sein kann.
Das aktuell vorliegende Heft dokumentiert nicht nur anhand der Ausführungen von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und anhand neuester Ergebnisse des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), dass die immer wieder zu hörende Kritik, das BuT erreiche die Bedürftigen nicht, unzutreffend ist. Im Gegenteil, es ergänzt die sehr ausdifferenzierten kommunalen Angebote und Vergünstigungen, die nach wie vor vorhanden sind. Allerdings wird der zu hohe bürokratische Aufwand moniert, gerade in der Umsetzung. So sollte kontinuierlich geprüft werden, wo weitere Optimierungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen.
Zahlreiche Beiträge aus dem Kreisbereich veranschaulichen zudem, wie BuT-Leistungen erfolgreich implementiert, die Werbetrommel gerührt oder Beratungstermine etabliert wurden. Vielerorts ist es gelungen, sich den hohen Erwartungen und komplexen Herausforderungen, die mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes verbunden waren, zu stellen.
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