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Kurzmeldung vom 1. August 2012
Bund entlastet Landkreise bei der Grundsicherung im Alter Nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur zweiten und dritten Stufe der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund begrüßte der Deutsche Landkreistag die damit verbundene Entlastung der Landkreise. Dies ist ein weiterer wichtiger und bedeutender Schritt zur dringend benötigten Entlastung der kommunalen Haushalte.
Bereits im Jahr 2010 (jüngste amtliche Statistik) betrugen die Nettoausgaben für die Grundsicherung 4,1 Mrd. €. Die Steigerungsraten betragen bis zu 7 % jährlich. Bisher sind die Ausgaben weit überwiegend durch die Landkreise und Städte getragen worden. Nun soll der Bund im Jahr 2013 75 % und ab dem Jahr 2014 100 % der Grundsicherungsausgaben übernehmen. Positiv ist auch, dass dabei die Ausgaben des laufenden Jahres zugrunde gelegt werden und nicht bisher die des Vorvorjahres. Damit werden die jährlichen Steigerungsraten zeitnah berücksichtigt.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder die Mittel vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterleiten. Mehrere Länder beabsichtigen, die Mittel, die sie selbst im stationären Bereich der Grundsicherung aufbringen, für sich zu behalten und nicht weiterzuleiten. Das verkennt jedoch, dass die Grundsicherung lediglich das „Transportmittel“ ist, mit dem der Bund die kommunale Ebene entlastet. Alleiniges Ziel ist und bleibt die Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Nur dies entspricht der zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung im Zuge der Gemeindefinanzkommission im vergangenen Jahr.







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