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  • Kurzmeldung vom 9. Juli 2012

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FinanzspritzeFinanzspritze für die Kommunen

Wer hätte das gedacht? Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Kommunalfinanzen mit verschiedenen Maßnahmen vor allem im sozialen Bereich zu entlasten. Das ist alles andere als selbstverständlich, ging es im Kern doch um die Zustimmung des Bundesrats zum europäischen Fiskalpakt. Auf den zweiten Blick aber wird erkennbar, dass Bund und Länder damit nicht zuvörderst altruistisch handeln, sondern vielmehr eigene Interessen verfolgen, die aber auch die Kommunen begünstigen.

Kurz danach gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Verschuldung der Städte, Landkreise und Gemeinden zum 31.3.2012 um 4,7 % (+ 6 Mrd. Euro) auf 133,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schlechten Finanzlage der Kommunen sind daher die Verhandlungsergebnisse im Zuge der Annahme des Fiskalpaktes grundsätzlich sehr zu begrüßen. Das gemeinsame Ziel besteht nämlich darin, die Kommunen dauerhaft zu entlasten, damit für diese mit Blick auf den Fiskalpakt zumindest mittelfristig eine schwarze Null erreichbar ist. Nur dann greift nämlich die nationale Schuldenbremse, die – anders als der Fiskalpakt – die Kommunen nicht unmittelbar mit einbezieht, auch mit Blick den Fiskalvertrag nicht zu kurz.

Damit ist für die kommunale Ebene nach der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund ein weiterer großer Schritt in Richtung Konsolidierung der kommunalen Finanzen auf den Weg gebracht worden. Angesichts des schnellen Aufwuchses der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist es aus kommunaler Sicht zunächst zu begrüßen, dass die Abrechnung der ab 2014 vom Bund komplett zu übernehmenden Lasten zeitnäher erfolgt. Das erspart den Landkreisen und Städten dauerhaft Aufwendungen für Zinsen im unteren zweistelligen Millionenbereich.

Positiv ist weiter hervorzuheben, dass der Bund zugesagt hat, einmalig die Investitionskosten für weitere 30.000 Krippenplätze zu tragen und sich an den laufenden Betriebskosten zusätzlich mit 75 Mio. Euro jährlich zu beteiligen. Dadurch wird auf den seit dem Krippengipfel 2007 gewachsenen Bedarf angemessen reagiert, so dass der Ausbau weiter wirksam vorangetrieben werden kann. Zudem ist die Verhandlungsbereitschaft des Bundes über die weitere Finanzierung von Vorhaben des Nahverkehrs zu begrüßen, die für die kommunale Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung ist.

Besonders bedeutsam ist, dass zur Ablösung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch ein Bundesleistungsgesetz rasch konkrete Vorschläge unterbreitet werden sollen. Wir erwarten, dass die Entlastungen, die mit diesem neuen Leistungsgesetz einhergehen, ungeschmälert der kommunalen Ebene zur Verfügung stehen. In den Ländern, in denen die Landkreise bzw. höheren Kommunalverbände die (Haupt-)Lasten dieser Sozialleistung tragen, erfahren diese die Entlastungen direkt. Aber auch in den sechs Flächenländern, in denen entweder das Land für die Eingliederungshilfe zuständig ist oder aber die Kommunen diese Aufgabe bereits vom Land über einen Mehrbelastungsausgleich bezahlt bekommen, muss das Ziel erreicht werden, die kommunale Ebene finanziell zu entlasten. Ansonsten würde die schwarze Null in weite Ferne rücken. Insgesamt stehen alle Länder also in der Pflicht, ihren gegenüber dem Bund durchgesetzten Forderungen auch entsprechende Taten gegenüber den Kommunen folgen zu lassen.

Ein Negativbeispiel liefert in dieser Hinsicht derzeit die bereits erwähnte Grundsicherung im Alter, deren Kosten in Höhe von mehr als 4 Mrd. Euro der Bund bald vollständig übernehmen wird. Hier ist es entgegen den Verabredungen in der Gemeindefinanzkommission bisher so, dass mehrere Länder die Entlastungen nicht komplett an ihre Kommunen weitergeben und sich dieses abredewidrige Vorgehen jetzt sogar durch das laufende Gesetzgebungsverfahren nachträglich legitimieren lassen wollen. Wachsamkeit von kommunaler Seite ist also geboten.

Die nun getroffenen Verabredungen zeigen – wie im Übrigen auch die in verschiedenen Ländern aufgelegten kommunalen Entschuldungsfonds –, dass der Vergleich deutscher Kommunen mit Griechenland rechtlich völlig unzutreffend ist und Befürchtungen einer kommunalen Zahlungsunfähigkeit fehl am Platze sind. Sie waren schon institutionell grundlos. Anders als bei den deutschen Kommunen gab es im Fall Griechenland eben keinen Haftungsverbund, in den das Land eingebettet war. Die ganzen Diskussionen in den vergangenen Monaten über ESM u.ä. wurden ja gerade aus diesem Grund geführt.

Ganz anders stellt sich aber die Situation für die deutschen Kommunen dar, die seit jeher verfassungsrechtlich abgesichert in das bundesdeutsche Finanzausgleichssystem eingebunden sind. Sowohl der Bund als auch die Länder haben gerade in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie hier nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages

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